TIR kritisiert Taubentötung in Zürich
Am Stadelhoferplatz in Zürich wurden vergangene Woche Tauben durch Wildhüter in eine Grossfalle gelockt, eingefangen, anschliessend durch einen Betäubungsschlag ruhig gestellt und durch einen Genickbruch getötet. Anschliessend wurden sie in Müllsäcken entsorgt. Die Stadt Zürich bestätigt die Aktion und begründet sie mit der "Bestandsregulierung": Ziel sei ein "kleiner, gesunder Taubenbestand". Als Hauptargumente werden die jährlich anfallenden grossen Mengen Taubenkot sowie mögliche Schäden an Infrastruktur und gesundheitliche Risiken genannt. Gleichzeitig verweist die Stadt darauf, dass ein Fütterungsverbot – seit 2023 gesetzlich verankert – die wirksamste Massnahme zur Reduktion der Population sei.
15.04.2026
Aus tierschutzrechtlicher Sicht wirft das konkrete Vorgehen jedoch Fragen auf. Das Einfangen und Einpferchen der Tiere ist – ebenso wie die anschliessende Tötung – mit erheblichem Stress verbunden, von einem angst- und leidfreien Tod kann keine Rede sein. Zudem zeigen wissenschaftliche Studien, dass das Töten von Stadttauben langfristig nicht zum gewünschten Effekt führt, sondern durch erhöhte Reproduktion und Zuwanderung sogar eine gegenteilige Populationsentwicklung begünstigen kann. Nachhaltige und tierwohlgerechte Lösungen liegen vielmehr in präventiven Ansätzen: Dazu zählen betreute Taubenschläge, die Kontrolle der Fortpflanzung durch Eieraustausch sowie ein geregeltes Fütterungsmanagement.
Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen, dass im Umgang mit Stadttauben ein Umdenken notwendig ist – hin zu langfristigen, wissenschaftlich fundierten und tierschutzkonformen Strategien. Dafür braucht es jedoch den politischen Willen, und zwar nachhaltig. Halbherzig umgesetzte Konzepte sind von vornherein zum Scheitern verurteilt. Tier im Recht bemüht sich im Austausch mit den Zürcher Behörden um eine Lösung.