Verbotene Hilfsmittel in der Hundeerziehung
Ein Hund muss einen ausgeglichenen Charakter haben und gut sozialisiert sein, zudem darf er sich Menschen und anderen Tieren gegenüber nicht aggressiv zeigen und diese nicht gefährden. Im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen tauchen immer wieder Fragen zu zulässigen Hilfsmitteln bei der Zucht und Haltung sowie beim Umgang mit Hunden auf. Dies insbesondere, weil im Handel auch Hilfsmittel angeboten werden dürfen, deren Anwendung in der Schweiz untersagt ist.
10.05.2021
Im Umgang mit Hunden nicht erlaubt sind auch Geräte, die elektrisieren, für das Tier sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder durch chemische Stoffe wirken.
Verboten sind ferner sogenannte Bellstopp-Geräte, die Duftstoffe, Wasser
oder Druckluft ausstossen, wenn der Hund Laute äussert. Dabei ist es unerheblich, ob die Halsbänder automatisch reagieren oder
manuell ausgelöst werden. Untersagt ist somit auch der – in der Praxis
leider noch immer häufig zum Einsatz kommende – Wasserstrahl aus einer
Flasche zur Verhinderung von Laut- oder Schmerzensäusserungen.
Gesetzeswidrig sind zudem Strafschüsse, das Verwenden von Zughalsbändern
und sogenannten Haltis ohne Stopp, von Stachelhalsbändern, Lendenleinen sowie von anderen Führhilfen mit
nach innen vorstehenden Elementen.
Die Verbote gelten unabhängig davon,
ob untersagte Hilfsmittel im Fachhandel angeboten werden oder nicht.
Müssen Hunde einen Maulkorb tragen, muss dieser anatomisch richtig
geformt sein und dem Tier ausreichendes Hecheln ermöglichen.
Schliesslich darf bei der Hundeerziehung nie übermässige Härte zum
Einsatz kommen.