TIR hocherfreut: Thurgau beschliesst Baujagdverbot
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am heutigen Mittwoch beschlossen, die Baujagd zu verbieten. Damit ist Thurgau der erste Kanton, in dem diese umstrittene Jagdform untersagt wird. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst diesen Schritt. Sie hat bereits vor Jahren im Rahmen eines Gutachtens dargelegt, dass die Baujagd eine Tierquälerei im rechtlichen Sinne darstellt und daher nicht mit der Tierschutzgesetzgebung vereinbar ist.
19.04.2017
Die Baujagd stellt eine der umstrittensten Jagdarten dar. Dabei werden speziell ausgebildete Hunde in Fuchs- oder Dachsbaue geschickt, um die darin befindlichen Wildtiere herauszutreiben, damit diese dann von den vor dem Bau wartenden Jägern geschossen werden können. Nicht selten kommt es dabei zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sowohl der Hund als auch das bejagte Wildtier erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden. Füchse und Dachse werden bei dieser Jagdmethode ausserdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient.
Bei der Ausbildung der Jagdhunde werden lebende Füchse in einen künstlich angelegten Bau eingesetzt. Bei diesem Kunstbau handelt es sich um ein Röhrensystem, in dem die Hunde lernen sollen, im Dunkeln der Spur eines Fuchses zu folgen. Dank eines "Schiebersystems" (ein drehbares Gitter mit einem Zwischenraum zwischen Hund und Fuchs) wird ein direkter Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert. Dennoch sind die Ausbildungsveranstaltungen für die Füchse mit enormem Stress und erheblichen Angstzuständen verbunden, da sie keine Fluchtmöglichkeit haben und somit nicht ihrem natürlichen Instinkt folgen können.
Die TIR kritisiert Baujagd schon seit Jahren. So hat sie etwa auch eine
Petition der Tierpartei Schweiz (TPS) für ein Verbot der Baujagd im
Kanton Zürich unterstützt, die im September vergangenen Jahres
eingereicht wurde (siehe Newsmeldung vom 30. September 2016). Zudem hat
die TIR 2012 in ihrer Schriftenreihe "Schriften zum Tier im Recht" ein
Gutachten zur Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts
publiziert (Band 10). Darin kommt sie zum Schluss, dass es sich bei
dieser Jagdmethode um eine klare Tierquälerei im Sinne des
Tierschutzgesetzes handelt. Diese wird zwar in verschiedenen eidgenössischen und
kantonalen Erlassen für legal erklärt. Hierfür besteht jedoch keine
rechtmässige Grundlage. Durch seine heutige Entscheidung hat der Grosse
Rat nun dafür gesorgt, dass dieser rechtswidrige Zustand zumindest im
Kanton Thurgau beseitigt wird. Die TIR ist hocherfreut über diesen
Beschluss und hofft, dass bald weitere Kantone dem Beispiel Thurgaus
folgen werden.