TIR unterstützt Petition für die Förderung tierversuchsfreier Forschung
Die Stiftung Animalfree Research hat eine Petition lanciert, in der sie Bundesrat und Parlament dazu auffordert, mehr Geld in humanbasierte – also tierversuchsfreie – biomedizinische Wissenschaft zu investieren, insbesondere auch im Bereich der Grundlagenforschung. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt das Anliegen nicht nur aus eigener wissenschaftlicher und ethischer Überzeugung, sondern darüber hinaus auch deshalb, weil solche Bemühungen den Grundwerten der schweizerischen Bundesverfassung entsprechen.
27.05.2020
Demgegenüber fördert der Bund das schweizerische 3R Kompetenzzentrum (Swiss 3RCC), dem der gesetzliche Auftrag zukommt, die Wissenschaft bei der Reduktion von Tierversuchen sowie der Anzahl eingesetzter Tiere und deren Belastung zu unterstützen, mit einem vergleichsweise geringen Betrag von vier Millionen Franken, vorerst für eine Dreijahresperiode (2018-2020). Zwar erfolgt die Einsparung von Tieren und die Anpassung bisheriger Versuchsdesigns zugunsten einer besseren Berücksichtigung des Tierwohls in gewissem Umfang auch im Rahmen von tierexperimentellen Forschungsprojekten, die nicht durch das Swiss 3RCC mitgetragen werden. Allerdings ist die Anzahl der in der Grundlagenforschung eingesetzten Tiere in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt stark angestiegen: Während 1997 noch rund 200'000 Versuchstiere für die Erforschung von Grundlagenwissen verbraucht wurden, waren es 2018 mehr als 377'000 Tiere.
Grundlagenforschung kann zwar das gesellschaftliche Wissen sowie auch den medizinischen und technologischen Fortschritt befördern – allerdings stehen entsprechende tierexperimentelle Daten hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit seit Jahren stark in der Kritik, weshalb ein allfällig zu erwartender Beitrag zu einem gesellschaftlichen Nutzen (beispielsweise zur Entwicklung einer neuen Therapie) zum Zeitpunkt der Durchführung von Tierversuchen höchst ungewiss und im Allgemeinen überaus unwahrscheinlich ist.
Die von der Stiftung Animalfree Research lancierte Petition fordert nun Bundesrat und Parlament auf, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass öffentliche Fördergelder im Bereich der humanbezogenen biomedizinischen Forschung künftig mindestens zur Hälfte für Forschungsmethoden ohne Tierversuche eingesetzt werden. Da nicht vorgeschrieben werden soll, was es zu erforschen gilt, bleibt die Forschungsfreiheit unangetastet. Vielmehr zielt die Forderung lediglich darauf ab, einen engeren Rahmen für die Methodenwahl zu setzen, während innovative Forschungsansätze gleichzeitig gezielt gefördert werden sollen.
Die TIR unterstützt dieses Anliegen aus ethischer und wissenschaftlicher Überzeugung. Darüber hinaus wird dieser Schritt den human- und tierethischen Grundwerten der schweizerischen Bundesverfassung deutlich gerechter als die aktuelle Situation, insbesondere in Anbetracht der schweren Vollzugsmängel, die im Bereich der schweizerischen Tierversuchsbewilligungspraxis bestehen (vgl. etwa TIR-Newsmeldung vom 15.7.2019). Daher bittet die TIR alle Interessierten, diese bedeutsame Petition zu unterzeichnen – besten Dank für Ihre Unterstützung!