TIR reicht Strafanzeige gegen Schlachthöfe in Moudon und Avenches ein
Die Tierrechtsorganisation "Pour l'Egalité d'Animale (PEA)" hat auf ihrer Website www.abattoirs-suisses.ch Videomaterial aus den Waadtländer Schlachthöfen Avenches und Moudon veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigen gravierende Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat gegen beide Betriebe Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.
15.10.2018
Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit von Nutztieren (insb. Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) findet in der konventionellen Milch- und Fleischindustrie oft wenig Beachtung. Dies, obwohl diese Tiere gleichermassen vom Geltungsbereich des Tierschutzrechts erfasst sind wie alle anderen Wirbeltiere. Ihr Wohlergehen und ihre Würde sind ebenso geschützt wie etwa jene von Hunden oder Katzen. Tiere sind um ihrer selbst willen in ihrem Eigenwert zu respektieren und nicht als blosse Ware zu behandeln. Der Grundsatz gemäss Art. 4 TSchG, wonach jedermann, der mit Tieren umgeht, deren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlergehen zu sorgen hat, gilt auch bei der Schlachtung von Tieren. So ist gemäss Art. 179e TSchV die Betreiberin des Schlachtbetriebs für die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung verantwortlich. Die Schlachthofmitarbeiter dürfen den Tieren keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, sie in Angst versetzen oder deren Würde in anderer Weise missachten. Ebenfalls verboten sind das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren.
Gestützt auf das vorliegende Filmmaterial hat die TIR nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Yverdon-les-Bains Strafanzeige gegen die Schlachthöfe in Moudon und Avenches eingereicht. Gemäss Giovanni Peduto, Kantonstierarzt des Kantons Waadt, wurden bereits von Seiten des kantonalen Veterinäramtes Administrativmassnahmen sowie ein Strafverfahren in die Wege geleitet. Als sich die TIR im Mai 2018 bei der Staatsanwaltschaft Yverdon-les-Bains erkundigte, ob gestützt auf die veröffentlichten Filmaufnahmen ein Strafverfahren in die Wege geleitet worden sei, erhielt sie lediglich die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft, dass diese darüber keine Auskunft erteilen dürfe. Aus diesem Grund sah sich die TIR in der Pflicht, Anzeigen gegen die beiden Schlachthöfe einzureichen.
Der von Georges Louis Berchtold, Verwaltungsratspräsident des Betriebs in Moudon gegenüber der Sonntagszeitung gemachten Aussage, wonach die Videos "eine Mischung von technischen Vorfällen" wiedergeben würden mit der "Absicht, den Eindruck von Grausamkeit" zu vermitteln, ist zu widersprechen: Die Filmaufnahmen zeigen in mehreren Sequenzen einen übermässig groben Umgang mit den Tieren. Entsprechend wird die Staatsanwaltschaft die Straftatbestände der Misshandlung und qualvollen Tötung zu prüfen haben.
Im Rahmen der Strafuntersuchung wird zudem zu klären sein, ob die Schlachthofmitarbeiter für die Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung zu bestrafen sind oder ob es sich bei den Vorkommnissen in den beiden Schlachthöfen um strukturelle Probleme handelt, die der jeweiligen Betreiberin bzw. den zuständigen Organen zugerechnet werden müssen.
Weitere Informationen:
- Sonntagszeitung vom 14.10.2018: Nach Schock-Videos: Anzeige gegen Schlachthöfe
- Tages-Anzeiger online vom 14.10.2018: Nach Schock-Videos: Anzeige gegen Schlachthöfe
- NZZ vom 15.10.2018: Strafanzeige gegen zwei Waadtländer Schlachthöfe
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