TIR enttäuscht: Bundesrat will Schutz des Wolfes lockern
Am 23. August 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Darin schlägt er dem Parlament neue Regeln für die Regulierung bestimmter geschützter Tierarten vor. Insbesondere der Wolf soll in Zukunft nicht mehr zu den streng geschützten Tierarten gehören. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beobachtet diese Entwicklungen mit grosser Sorge und hat sich bereits in ihrer Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren kritisch zum Gesetzesentwurf des Bundesrates geäussert.
24.08.2017
Die TIR kritisiert insbesondere die Erleichterung der Bestandesregulierung gewisser geschützter Arten sowie die Verkürzung bestimmter Schonzeiten und die damit verbundene Erhöhung des Jagddrucks auf Wildtiere. Im Fokus der Bestandesregulierung steht der Wolf. Mit den vorgesehenen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand, deren Folgen derzeit überhaupt nicht absehbar sind, ist die TIR nicht einverstanden. Die geplanten Änderungen setzen einseitig beim Wolf an und lassen insbesondere die von der Berner Konvention im Sinne eines milderen Mittels geforderten Präventionsmassnahmen – wie etwa Herdenschutz-, Vergrämungs- und Aufklärungsmassnahmen – aussen vor. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nun beauftragt, dem Europarat den Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen, wonach der Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von «streng geschützt» auf «geschützt» zurückgestuft werden soll. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.
Die TIR kritisiert ausserdem die Verkürzung oder Aufhebung der Schonzeit verschiedener Tierarten. Weiter sieht die Teilrevision eine erhebliche Kompetenzverschiebung zugunsten der Kantone vor: So dürfen diese neu die Schonzeiten vorübergehend kürzen oder selbständig Massnahmen zur Bestandesregulierung ergreifen. In beiden Fällen ist die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) nicht mehr nötig; eine vorgängige Anhörung des Bundesamts reicht aus. Die TIR geht davon aus, dass durch Ausweitung der kantonalen Kompetenzen vermehrt Rechtsunsicherheiten und Rechtsungleichheiten geschaffen werden, denn Wildtiere machen nicht vor der Kantonsgrenze halt. Entsprechend wichtig wäre es nach Ansicht von TIR, eine einheitliche Jagdpraxis zu fördern. Tier- und Artenschutz sind Bundesaufgaben. Indem den Kantonen weitreichende Kompetenzen und Handlungsspielräume eingeräumt werden, kann der Bund seine Schutzaufgaben nicht mehr ausreichend wahrnehmen.
Gesamthaft kritisiert die TIR, dass der Bundesrat weitestgehend an seinem ursprünglichen Gesetzesentwurf festgehalten und die von Tierschutzseite vorgebrachten Argumente in der Botschaft nicht berücksichtigt hat.