Trophäenjagd auf bedrohte Tierarten im Ausland – Jagdtourismus
Seit Anfang des Jahres widmet sich Tier im Recht (TIR) in einem neuen Projekt der Problematik der Wilderei und des Handels mit lebenden Tieren, Jagdtrophäen und illegal erstandenen Tierprodukten. Bereits im vergangenen Jahr hat die TIR mögliche Lösungsansätze für tier- und artenschutzrechtliche Probleme in Kenia und Simbabwe untersucht. Ein mit dem Tod des Löwen Cecil in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerücktes und kontrovers diskutiertes Thema stellt die Trophäenjagd dar.
03.03.2016
Jagdsafaris sind in den meisten afrikanischen Ländern rechtlich zulässig, wenn die entsprechenden Landesgesetze etwa hinsichtlich der Schutzgebiete, der Jagdzeiten und des Waffengesetzes sowie die jeweiligen Ein- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden, d.h. insbesondere die entsprechenden CITES-Genehmigungen vorliegen. Viele der begehrten Tiere fallen nämlich unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES).
Während der kommerzielle Handel mit bedrohten Arten nach Anhang I (namentlich bestimmte Nashornpopulationen) verboten ist, bestehen für die Einfuhr von Trophäen jedoch in gewissem Umfang Ausnahmen. Die Abschussquoten und Bedingungen werden dabei von den CITES-Mitgliedern durch Beschlüsse festgesetzt. Bei gefährdeten Arten nach Anhang II (namentlich Löwen) ist hingegen das Herkunftsland selbst für die Festsetzung der Quoten und deren Nachhaltigkeit verantwortlich.
Als Gründe für den Jagdtourismus wird oft ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Armutsbekämpfung behauptet. Dies ist jedoch in höchstem Grade umstritten, wie etwa ein Bericht des Ökonomen-Netzwerks Economists at Large zeigt. Nur ein geringer Teil der Einnahmen fliesst demnach tatsächlich in Artenschutzprojekte. Die Einnahmen landen meist nicht bei der Landbevölkerung, sondern bei den veranstaltenden, zumeist ausländischen Unternehmen.
Jedes Jahr werden Jagdtrophäen aus Afrika auch in die Schweiz importiert. Nach Auffassung der TIR verursacht die Trophäenjagd erhebliche tier- und artenschutzrechtliche Probleme, die durch die Freude an der Jagd nicht zu rechtfertigen sind. Der Bundesrat hat sich jedoch zuletzt gegen ein Importverbot von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten ausgesprochen und beantragte die Ablehnung einer entsprechenden Motion. Dass es auch anders geht, zeigt Frankreich, welches im letzten Jahr ein Importverbot für Löwentrophäen erlassen hat.
Die TIR setzt sich seit Jahren für Importverbote tierquälerisch erzeugter Produkte ein. Sie hofft, auch in diesem Bereich einen Beitrag zur Verbesserung der inzwischen dramatischen Situation leisten zu können.

© Vanessa Gerritsen
Eine Löwin im Maasai Mara Naturschutzgebiet in Kenia, wo die Jagd verboten ist.