TIR über ständerätliches Bekenntnis zum Tierschutz erfreut
Der Ständerat spricht sich für eine konsequente Streichung der Subventionen für Tierquäler aus und befürwortet zudem eine Verschärfung der behördlichen Anzeigepflicht bei Tierschutzverstössen. Diese klare Haltung wird von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) mit grosser Befriedigung zur Kenntnis genommen. Sie hofft nun auf ein ebenso deutliches Ergebnis im Nationalrat.
22.12.2011
Die TIR-Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2010 hat erneut erheblichen Handlungsbedarf im Vollzug der Tierschutzvorschriften aufgezeigt (Newsmeldung vom 15.12.2011). Als geradezu skandalös bewertet die TIR den Umstand, dass einzelne Kantonstierärzte verbindliches Gesetzesrecht systematisch ignorieren und Tierquälereien bewusst nicht zur Anzeige bringen.
Geht es nach dem Willen des Ständerats, soll die Anzeigepflicht für die Vollzugsbehörden gar noch verschärft werden. Diese sollen künftig nicht nur vorsätzliche, sondern sämtliche Tierschutzdelikte zwingend einer Strafuntersuchung zuführen müssen. Diese Anpassung entspricht einer Forderung der TIR, die seit Jahren darauf hinweist, dass die Unterscheidung zwischen vorsätzlich und fahrlässig begangenen Verstössen nur in der Strafuntersuchung selbst und keineswegs von einer Verwaltungsbehörde beurteilt werden kann. Nur in Bagatellfällen sollen die kantonalen Tierschutzfachstellen auf eine Überweisung an die Strafuntersuchungsbehörden verzichten können.
Der Ständerat hat am 20. Dezember überdies entschieden, dass direktzahlungsberechtigten Landwirten, die gegen die Tierschutznormen verstossen, sämtliche Subventionen gestrichen werden können (siehe hierzu die Newsmeldung vom 25.11.2011). Er hat damit erkannt, dass Sanktionen nur dann wirksam sind, wenn sie dem verursachten Tierleid angemessen Rechnung tragen und den Delinquenten empfindlich treffen. Ein weiterer ständerätlicher Beschluss bekräftigt das Bestreben nach griffigeren Vollzugsmassnahmen und schliesst damit eine Lücke in der bisherigen Praxis:
Neu sollen die Vollzugsbehörden auch ohne konkreten Verdacht Einsicht in
das zentrale Register der Tierhalteverbote erhalten. Im Übrigen
erachtet der Ständerat mehr Transparenz auch im Tierversuchsbereich als
notwendig und befürwortet eine deutlich erweiterte Informationspflicht
gegenüber der Öffentlichkeit.
Die TIR ist über das deutliche Votum des Ständerats zugunsten
eines besseren Tierschutzvollzugs erfreut und hofft nun auf eine ebenso
klare Haltung im Nationalrat. In einem 7 Punkte-Katalog fordert sie
überdies konkrete Massnahmen zur unverzüglichen Verbesserung des in
manchen Kantonen dramatischen Defizits in der Durchsetzung des
strafrechtlichen Tierschutzes. Mit ihren Analysen und fachlichen
Gutachten trägt die TIR weiterhin dazu bei, Schwachstellen in der
Umsetzung der Tierschutzvorschriften in der Schweiz zu erkennen und zu
beheben.