Kantonsratskommission hält an Parteirechten des zürcherischen Veterinäramts fest
Im Zuge der Anpassung an die neue eidgenössische Strafprozessordnung hat der Kantonsrat der Streichung des Zürcher Tieranwalts zugestimmt. Eine parlamentarische Initiative sah zudem die Aufhebung der dem Veterinäramt zugewiesenen Parteirechte im Strafverfahren vor. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erleichtert, dass die kantonsrätliche Justizkommission die Ablehnung der parlamentarischen Initiative empfiehlt.
14.02.2011
Am 10. Mai 2010 hob der Zürcher Kantonsrat die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Zürcher Tieranwalts per Ende 2010 auf. Stattdessen wurden in Anpassung an die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene eidgenössische Strafprozessordnung die vollen Parteirechte in Strafverfahren wegen Verletzung von Tierschutzrechtsbestimmungen der Gesundheitsdirektion übertragen.
Die von Claudio Zanetti (SVP/ZH) eingereichte parlamentarische Initiative betreffend "Aufhebung des Amts des Tieranwalts" fordert im Text allerdings die Streichung der entsprechenden Parteirechte insgesamt, was von der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit mit Beschluss vom 13. Januar 2011 – zur Erleichterung der TIR – zur Ablehnung empfohlen wurde.
Aus Sicht der TIR bedeutete bereits die Abschaffung des Tieranwalts einen dramatischen Rückschritt im Vollzug des Tierschutzstrafrechts. Das Amt war weltweit einzigartig und hat sich in den 18 Jahren seines Bestehens ausgezeichnet bewährt. Seine Besonderheit bestand in der Weisungsunabhängigkeit des Tieranwalts, die mit der Übertragung der Parteirechte an die Verwaltungsbehörde verlorenging.
Mit der Streichung des § 17 des Kantonalen Tierschutzgesetzes vom 2. Juni 1991, jener Bestimmung, die die Parteirechte im Tierschutzstrafvollzug regelt, würde die Umsetzung des strafrechtlichen Tierschutzvollzugs weiter drastisch abgebaut.
Glücklicherweise sieht die Mehrheit der Justizkommission ebenso wie der
Regierungsrat in der tierlichen Interessenvertretung durch die
Veterinärbehörde eine vernünftige und effiziente Lösung, der zudem –
analog dem früheren Tieranwalt – präventive Wirkung bei der Beachtung
der tierschutzrechtlichen Bestimmungen zukommt.
Die TIR begrüsst den Kommissionsbeschluss und hofft, dass der Kantonsrat
dem Antrag Folge geben wird. Zudem sieht die TIR ihre Aufgabe darin,
die Entwicklung des Tierschutzstrafvollzugs in Zürich und schweizweit
noch intensiver als bisher zu beobachten.
- Antrag der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit vom 13.1.2011
- Tierschutzstrafpraxis 2009 - Analyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
- TIR-Newsmeldung vom 6.7.2010: Weiterer Rückschritt - Zürcher Kantonsrat will strafprozessuale Interessenvertretung für Tiere ganz abschaffen
- TIR-Newsmeldung vom 30.6.2010: TIR erschüttert über Abschaffung des Zürcher Tieranwalts