Tierschutzstrafpraxis 2008: TIR-Analyse zeigt dringenden Handlungsbedarf in der gesamtschweizerischen Strafverfolgung auf
Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2008 fällt zwiespältig aus. Gesamtschweizerisch wurde zwar eine erfreuliche Zunahme an verfolgten Tierschutzdelikten verzeichnet, die kantonalen Unterschiede sind jedoch nach wie vor beträchtlich. In einer 45seitigen Studie bringt die TIR viele brisante Fakten der Strafpraxis ans Licht und fordert in einem 12-Punkteprogramm konkrete Massnahmen zur Verbesserung und Harmonisierung des Tierschutzvollzugs.
24.09.2009
Mit 712 Tierschutzfällen wurden 2008 so viele Strafverfahren gemeldet wie nie zuvor. Die erfreuliche Zunahme um 14 % (89 Fälle) gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf die guten Werte der Kantone Zürich (190 Fälle, 26.7 %), St. Gallen (141 Fälle, 19.8 %), Bern (130 Fälle, 18.3 %) und Aargau (52 Fälle, 7.3 %) zurückzuführen, die die Rangliste klar anführen. Positiv tat sich auch Appenzell-Innerrhoden hervor, das 2008 im Verhältnis zur Kantonsbevölkerung sogar die beste Vollzugsquote aufweist, gefolgt von St. Gallen, Zürich, Bern und Appenzell-Ausserrhoden.
Erstmals seit Erhebung des Datenmaterials liegt zwar aus jedem Kanton zumindest ein Fall vor, vielerorts sind die Fallzahlen jedoch noch immer sehr tief. Die Negativliste der Kantone, die den Vollzug des Tierschutzrechts offenbar wenig ernst nehmen, wird von Glarus und Wallis mit je einem einzigen Strafverfahren angeführt. Es folgen Nidwalden, Genf und Tessin mit je zwei sowie Uri und Zug mit jeweils drei Entscheiden.
Die 2008 für vorsätzliche Tierquälereien durchschnittlich verhängte Geldstrafe stieg gesamtschweizerisch gegenüber dem Vorjahr von 29 auf 35 Tagessätze an. Demgegenüber ist der für andere Tierschutzdelikte ausgesprochene Bussenmittelwert von 523 auf 439 Franken gesunken.
Bei den 2008 am häufigsten von Straftaten betroffenen Tierarten hat sich die Entwicklung der Vorjahre bestätigt: 425 Entscheidungen handelten von Heimtieren (60 % des gesamten Datenmaterials), wobei Hundefälle mit 352 den weitaus grössten Anteil ausmachten. Dabei ging es zwar in 141 der Verfahren um eine mangelhafte Beaufsichtigung (was als Straftatbestand eher dem Schutz vor Hunden dient), bei den 211 restlichen Fällen jedoch um Straftaten an Hunden, die somit auch 2008 mit Abstand am häufigsten Opfer von Tierschutzdelikten wurden. Die Anzahl der Fälle, in denen eine Straftat an einem Hund untersucht wurde, war 2008 beinahe gleich hoch wie jene aller Nutztierfälle zusammen (218).
Insgesamt besteht – von einigen positiven kantonalen Ausnahmen abgesehen
– bei der Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts nach wie vor
dringender Handlungsbedarf. Die Gründe für die teilweise erheblichen
kantonalen Vollzugsdifferenzen liegen sowohl im unterschiedlich
effizienten kantonalen Instrumentarium als auch in der mancherorts
mangelnden Motivation der zuständigen Verwaltungs- und
Strafuntersuchungsbehörden, die Tierschutzdelikte nach wie vor
bagatellisieren.
Zur Verbesserung des Vollzugsnotstands und zur
Harmonisierung der Strafverfolgung im Tierschutz hat die TIR einen zwölf
Punkte umfassenden Massnahmenkatalog aufgestellt. Gefordert wird unter
anderem eine schweizweit konsequente Verzeigung und Verfolgung von
Tierschutzstraftaten: Sämtliche Verstösse gegen das Tierschutzrecht sind
Offizialdelikte und müssen darum von Amtes wegen (und nicht lediglich
nach behördlichem Ermessen) untersucht werden. Für den 2008 neu
eingeführten Tierquälereitatbestand der Missachtung der Tierwürde muss
sich ausserdem so schnell wie möglich eine strenge Gerichtspraxis
entwickeln. Dasselbe gilt unter anderem auch für das Verbot der
Zoophilie, wonach neu nicht mehr nur sadistische, sondern auch
gewaltfreie sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar sind.
Gesamtschweizerisch
fordert die TIR zudem Tieranwälte oder ähnliche Institutionen, weil
diese nachweislich zu häufigeren und strengeren Bestrafungen von
Tierschutzdelikten beitragen. Der Kanton Zürich, in dem bereits seit
1992 ein offizieller Tieranwalt amtet, weist regelmässig nicht nur sehr
hohe Fallzahlen, sondern auch überdurchschnittlich strenge Strafen aus.
Auch tragen hier die in Zusammenarbeit mit dem Tieranwalt
ausgearbeiteten offiziellen Strafmassempfehlungen der kantonalen
Oberstaatsanwaltschaft massgeblich zu einer Sensibilisierung der
urteilenden Behörden, einer Vereinheitlichung der Sanktionen und einer
grösseren Rechtssicherheit bei.
Weitere Informationen
- 20 Minuten vom 25.09.09
- Blick am Abend vom 24.09.09
- Bote der Urschweiz vom 25.09.09
- NEWS vom 25.09.09
- Migros-Magazin vom 28.09.09
- Die Südostschweiz (Ausgabe Glarus) vom 25.09.09, Seite 1
- Die Südostschweiz (Ausgabe Glarus) vom 25.09.09, Seite 2
- Die Südostschweiz (Ausgabe Glarus) vom 25.09.09, Seite 16
- Der Bund vom 25.09.09
- Basler Zeitung vom 25.09.09
- Thurgauer Zeitung vom 25.09.09
- Tierwelt vom 9.10.09 (Nr. 41)
- Schweizer Hunde Magazin Nr. 8/09
Medienecho Radio
Medienecho Onlinemedien:
- 20 Minuten Online vom 24.09.09
- NZZ Online vom 24.09.09
- Thurgauer Zeitung vom 24.09.09
- Die Südostschweiz vom 25.09.09
- Tages-Anzeiger vom 24.09.09
- Tages-Anzeiger vom 25.09.09
- Schweizer Radio DRS vom 24.09.09
- Radio Rottu Oberwallis vom 24.09.09
- petfinder.ch vom 24.09.09
- news1.ch vom 25.09.09
- suedostschweiz.ch vom 25.09.09
- tierschutznews.ch vom 24.09.09
- SF Tagesschau vom 24.09.09
Medienecho Fernsehen
- SF Schweiz aktuell vom 24.09.09
- Tele M1 vom 24.09.09
- Tele Züri vom 24.09.09
- Tele Südostschweiz "News Glarus" vom 25.09.09