Stiftung für das Tier im Recht veröffentlicht vollständiges kantonales Hunderecht und präsentiert Entwurf für ein einheitliches eidgenössisches Hundegesetz
Auf www.tierimrecht.org vermittelt die Stiftung für das Tier im Recht einen Überblick über sämtliche geltenden kantonalen Hunderechte. Dazu präsentiert sie einen detaillierten Entwurf für ein "Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden" mit wirksamen Massnahmen gegen gefährliche Hunde. Gefordert werden unter anderem ein Versicherungsobligatorium für Hundehaltende und die Schaffung eines durch die Versicherungsprämien gespiesenen "Schweizerischen Fonds zur Vermeidung von durch Hunde verursachten Unfällen", aus dem Präventionskampagnen finanziert werden sollen.
11.10.2006
Da das Durcheinander der bestehenden kantonalen Hundebestimmungen kaum zu überblicken ist, hat die Stiftung für das Tier im Recht auf www.tierimrecht.org und www.tierschutz.org eine detaillierte Übersicht über alle 26 geltenden kantonalen Hunderechtsordnungen aufgeschaltet (Stichwort "Hunde-Recht"). Diese ermöglicht Hundehaltenden u.a. die Planung von ausgedehnten Spaziergängen und Ferienaufenthalten, ohne mit kantonalen Hundebestimmungen ins Gehege zu kommen.
In der Praxis ist das Dickicht von kantonalen und kommunalen Bestimmungen für die Hundehaltenden nicht zumutbar und darüber hinaus auch dem effizienteren Schutz der Bevölkerung nicht dienlich. Für die Zukunft kann nach Ansicht der Stiftung daher einzig eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung Besserung und Rechtssicherheit bringen.
Die Stiftung hat daher einen Entwurf für ein "Bundesgesetz für den Schutz vor und von Hunden" (einschliesslich der hierfür notwendigen neuen Verfassungsbestimmung) erarbeitet, der den eidgenössischen Räten als Basis für eine sinnvolle Bundesregelung dienen soll. Zweck des eidgenössischen Erlasses, der an die Stelle der bisherigen kantonalen und kommunalen Bestimmungen treten soll, ist der wirksame Schutz von Mensch und Tier vor (insbesondere Beiss-)Unfällen, die von Hunden verursacht werden, ohne dabei die Prinzipien des Hundeverhaltens und des Tierschutzes ausser Acht zu lassen.
Massnahmen wie die obligatorische Aus- und Weiterbildung der Hundehalterinnen und Hundehalter in theoretischer und praktischer Hinsicht und eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung von Hunden sollen zu einem wirksamen und nachhaltigen Schutz der Bevölkerung beitragen. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird dabei rassenunabhängig bei jedem Einzeltier nach bundesweit einheitlichen Kriterien festgestellt. Wer einen potentiell gefährlichen Hund ausführen will, benötigt unter anderem einen behördlich auf ihn oder sie und das Tier ausgestellten Fähigkeitsausweis, worin der sichere Umgang mit dem Hund bescheinigt wird.
Durch den für jede Hundehalterin und jeden Hundehalter obligatorischen
Abschluss einer Haftpflichtversicherung soll zudem sichergestellt
werden, dass Schadensereignisse in jedem Fall finanziell getragen
werden.
Ein Teil der Versicherungsprämie soll in den noch zu
errichtenden "Schweizerischen Fonds zur Verhütung von durch Hunde
verursachten Unfällen (FVHU)" fliessen. Dessen Mittel sind
ausschliesslich für Präventionskampagnen und die Information der
Bevölkerung über den sicheren und tiergerechten Umgang mit Hunden zu
verwenden.
Zudem hinterfragt die Stiftung die kantonalen Hundesteuern,
die ohnehin nur selten einer gesetzlichen Zweckbestimmung unterliegen.
An ihre Stelle träte allein das Versicherungsobligatorium oder
allenfalls noch eine bundesweite Hundesteuer, aus der die Kantone für
ihren Verwaltungsaufwand sowie der FVHU und spezifische Massnahmen zum
Schutz von Hunden unterstützt würden.
Der vorgelegte
Gesetzesentwurf verfolgt verschiedene Ziele: Die auf wissenschaftlicher
Grundlage ausgearbeitete Gefährlichkeitsprüfung von Hunden trifft die
richtigen Tiere und trägt wesentlich zum erhöhten Schutz der Bevölkerung
bei. Das Dickicht des kantonalen und kommunalen Hunderechts wird
gelichtet, und der "FVHU" wirkt sachlich und nachhaltig auf die
Verbesserung der Mensch-Hund-Beziehung ein. Und dies alles geschieht,
ohne dass der Schutz der Hunde auf der Strecke bleibt.
Der
Gesetzesentwurf ist im vollen Wortlaut auf www.tierimrecht.org und
www.tierschutz.org abzurufen. In der Neuen Zürcher Zeitung NZZ von heute
11. Oktober 2006 hat die Stiftung zudem bereits Gelegenheit erhalten,
den Vorschlag etwas ausführlicher vorzustellen.