Fehlende Tieranwaltschaft im Entwurf zur eidgenössischen Strafprozessordnung– Stiftung für das Tier im Recht erwägt bereits heute das Referendum
Die Stiftung für das Tier im Recht befürwortet die Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen eidgenössischen Strafprozessordnung. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es aber unerlässlich, die Tieranwaltschaft oder eine ähnliche Institution darin zu verankern.
22.12.2005
Das Amt besteht bislang zwar nur im Kanton Zürich. Seit seiner Einführung 1992 wurden damit aber sehr gute Erfahrungen gemacht und hat die Tieranwaltschaft wesentlich zum vorbeugenden Tierschutz und bei der strafferen Durchsetzung des Tierschutzrechts beitragen. Vor kurzem hat das Parlament in Bern beschlossen, dass das Amt nicht gesamtschweizerisch, sondern auf kantonaler Ebene einzuführen sei. Die Einführung wird daher in nächster Zukunft in vielen weiteren Kantonen zum Thema.
Kantonale Tieranwältinnen und Tieranwälte müssen auch vor dem Hintergrund der eidgenössischen Strafprozessordnung ihre Existenzberechtigung haben – entweder als obligatorisches kantonales Institut oder dann zumindest in Form einer kantonalen Vorbehaltsmöglichkeit zu seiner Schaffung. Der bundesrätliche Entwurf sieht bis anhin weder das eine noch das andere vor, womit mit Inkraftsetzung der StPO wohl alle bis zu diesem Zeitpunkt eingeführten kantonalen Tieranwälte wieder abgeschafft würden.
Die Stiftung für das Tier im Recht fordert das Parlament daher auf,
dieses Versäumnis des Bundesrates in der bevorstehenden Debatte zu
korrigieren. Andernfalls kann bereits heute davon ausgegangen werden,
dass gegen die dereinst verabschiedete eidgenössische
Strafprozessordnung zur besseren Durchsetzung des Tierschutzrechts das
Referendum erwägt werden müsste.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Stiftung für das Tier im Recht, Dr. iur. Gieri Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.