English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Hunde-Recht

 

Kanton Bern

 
13.02.2009
 
1. Geltendes Hunderecht

2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht

  • Das Polizeigesetz enthält keine explizite Regelung betreffend gefährliche Hunde; jedoch die allgemeine Ermächtigung, zugunsten der Polizei, Massnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren u.a. für die öffentliche Sicherheit zu ergreifen oder eingetretene Störungen zu beseitigen.

3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"

  • Der Regierungsrat des Kantons Bern setzt weiterhin auf eine Bundeslösung und sieht von einer kantonalen Regelung ab.


Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.

 
 
Spenden
 

Praxisratgeber

Hunde-Recht

Neues Tierschutzrecht

Friendsmail - Hier anmelden

TIR auf Facebook

Kuriosa

Schräge Spots

Tier & Kunst

Schnupperpraktikum

Postkarten bestellen im Shop

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...