(genehmigt an der Stiftungsratssitzung vom 12. Juni 2007)
Der Stiftungsrat trat am 22. Mai und am 12. September 2006 zusammen. Im Berichtsjahr wurden zwischen den Mitgliedern des Stiftungsrates und dem Geschäftsleiter ausserdem mehrere Einzelabsprachen getroffen. Sowohl im Stiftungsrat als auch in der Stiftung waren im Berichtsjahr personelle Mutationen zu verzeichnen. Dr. Markus Raess ist per 22. Mai 2006 aus dem Stiftungsrat ausgeschieden. Zu den bisherigen Christian Flückiger (Präsident), Fürsprecher und Notar in Bern und Dr. Christoph Degen, Advokat in Basel und Geschäftsleiter der profonds, Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, konnten erfreulicherweise der Präsident des ETH-Rates, Prof. Dr. Alexander J. Zehnder, und Jörg Röthlisberger, Partner bei Richterich & Partner, iner Managementberatungsfirma für Kommunikation und Marketing, neu in den Stiftungsrat aufgenommen werden. In der Stiftung sind die Positionen von Dr. Antoine F. Goetschel als Geschäftsleiter und Dr. Gieri Bolliger als wissenschaftlicher Mitarbeiter unverändert geblieben, während Susan Platt per Ende 2006 aus der Administration ausgeschieden ist und in Liana Bressan an ihrer Stelle eine hervorragende Mitarbeiterin gefunden worden ist. Unterstützt wurde die Administration durch eine KV-Praktikantin. Vervollständigt wurde das Stiftungsteam durch mehrere Jura-Studentinnen aus höheren Semestern, die an verschiedenen Projekten beteiligt waren. Als Novum wurden 2006 zudem erstmals sog. "Schnupperpraktika" für interessierte Studierende angeboten, denen für eine begrenzte Zeit von drei bis sechs Wochen ein vertiefter Einblick in den Arbeitsalltag der Stiftung vermittelt wird.
1. Berichtsjahr trat die Stiftung wiederum in mehreren Fachpublikationen und Veröffentlichungen in Erscheinung. Die Beiträge wurden in der Regel in bewährter Zusammenarbeit von Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger verfasst, gelegentlich auch unter Mithilfe weiterer Mitarbeiterinnen der Stiftung. Vor dem intergrund der aktuellen Geschehnisse betraf ein grosser Teil der Veröffentlichungen des Jahres 2006 die Thematik "Gefährliche Hunde".
Eine Publikationsauswahl:
- Goetschel Antoine F. / Bolliger Gieri, Auf dem Weg zu zerbissener Rechtsordnung? Zum Massnahmenpaket "Gefährliche Hunde", in: NZZ vom 17.1.2006, S. 15;
- Bolliger Gieri / Goetschel Antoine F., Gefährliche Hunde - auf dem Weg zu einer zerbissenen Rechtsordnung? Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket des Bundesrats, Eigenverlag, Zürich 2006;
- Goetschel Antoine F. / Bolliger Gieri, Leitfaden für Vollzugsorgane im Tierschutzrecht – insbesondere für Hundefälle, Eigenverlag, Zürich 2006;
- Bolliger Gieri / Goetschel Antoine F. / Richner Michelle / Leuthold Lehmann Martina, Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2005 (ein auswertender Bericht über die Straffälle-Datenbank der Stiftung für das Tier im Recht), Eigenverlag, Zürich 2006;
- Goetschel Antoine F. / Bolliger Gieri, Weg frei für ein einheitliches Hunderecht – Ein Vorschlag für ein eidgenössisches Hundegesetz, in: NZZ vom 11.10.2006, S. 15;
- Goetschel Antoine F., Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht zum Vernehmlassungsentwurf für die Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden des Kantons Zürich, Eigenverlag, Zürich 2006;
- Bolliger Gieri, Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht zum Vernehmlassungsentwurf für die Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden des Kantons Thurgau, Eigenverlag, Zürich 2006;
- Bolliger Gieri / Seewer Martin, Animaux trouvés: quels soins à porter?, in: Vet-Info 1/ 2006, S. 38f.
2. Die Stiftung war auch im Berichtsjahr wiederum an einer Reihe von Fachtagungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen vertreten.
Der Geschäftsleiter der Stiftung hat als Referent bzw. Teilnehmer unter anderem an folgenden Veranstaltungen mitgewirkt:
- am 27. Januar 2006 als Präsentator des "Vollzugsleitfadens für Hundefälle" für Behörden und Hundehaltende anlässlich der Messe "Hund 06" in Winterthur;
- im 5. Mail 2006 als Referent am "2. D.A.CH.-Symposium über "Mensch-Heimtier-Beziehung" in Ismaning bei München;
- am 4. Oktober 2006 an der Migros-Veranstaltung zum Welttiertag in Bern;
- am 13. Oktober 2006 als Eintretensreferent über "Das Tier im Recht – Herausforderungen an die Tierärzteschaft" am Symposium der Leopoldina und DVG in Berlin;
- am 30. Oktober 2006 als Präsentator des Entwurfs eines "Bundesgesetzes zum Schutz vor und von Hunden" vor der Veterinärkoordination Schweiz (Versammlung der für den Veterinärbereich zuständige Regierungsrätinnen und –räte) in Bern;
- am 7. November 2006 als Mitglied der Jury des Wiener Tierschutzpreises 2006: Evaluierung der eingereichten Arbeiten, Jurysitzung, Teilnahme an der Preisverleihung und als Referent an der veterinärmedizinischen Universität Wien über das Tier im österreichischen Recht.
Auch der wissenschaftliche Mitarbeiter vertrat die Stiftung an verschiedenen Veranstaltungen und Anlässen, so etwa:
- am 10. Januar und 13./17. März 2006 als Referent über das Tier im Recht im Rahmen der Tierpflegerausbildung an der Berufsschule in Olten;
- am 27. Januar 2006 bei der Vorstellung des "Vollzugsleitfadens für Hundefälle" für Behörden und Hundehaltende anlässlich der Messe "Hund 06" in Winterthur;
- am verschiedenen Veranstaltungen als Referent beim Certodog©-Ausbildungskurs zu "Der Hund im Recht" bei der Stiftung für das Wohl des Hundes in Schöftland;
- am 15. Mai 2006 als Referent über "Rechtliche Hilfsmittel für Tierschutzorganisationen" an einer Veranstaltung des Vereins Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) in Zürich;
- am 23. Juni 2006 als Referent über die "Würde der Kreatur / objektive Tatschwere" für Studierende des Nachdiplomstudiums Forensik II der HSW Luzern in Ittingen;
- am 24. November 2006 als Präsentator des Entwurfes für ein "Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden" anlässlich eines Hearings der entsprechenden Subkommission der Kommission für Wissenschaft, Kultur und Bildung des Nationalrats in Bern.
3. Schüler und Studierende im In- und Ausland interessieren sich zunehmend für das Tierschutzrecht, das Verfassen entsprechender Arbeiten und an der Mitwirkung an Projekten der Stiftung. Unter dem Titel "Nachwuchsförderung" konnten verschiedene junge Mitarbeiterinnen der Stiftung gefördert werden, die sich in verschiedene Projekte der Stiftung kompetent eingearbeitet haben. Ihre Freude am Thema wurde zusätzlich gesteigert, und vielleicht fühlen sie sich dem Thema und der Stiftung beruflich auch mittel- und langfristig dem Tier im Recht verbunden. Als entsprechender Höhepunkt des Berichtsjahrs kann die Planung des Blockseminars "Tierschutzrecht" an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich unter Prof. Dr. iur. Heribert Rausch im März 2007 in Solothurn bezeichnet werden.
4. Die per Ende 2006 auf rund 4500 Titel erweiterte Bibliothek der Stiftung hat 2006 einen ganz erheblichen Zuwachs erhalten. Von der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durfte die Stiftung das "Archiv für Ethik im Tier-, Natur- und Umweltschutz (AET)" übernehmen. Es handelt sich dabei um eine von Prof. Gotthard M. Teutsch, einem der bedeutendsten Tierschutzethiker des 20. Jahrhunderts, über Jahrzehnte aufgebaute Sammlung mit rund 5000 zusätzlichen Tierschutzdokumenten. Das von Prof. Teutsch aufgebaute AET ist eine der wichtigsten Literatursammlungen zum Thema Tierethik weltweit und umfasst eine grosse Anzahl längst vergriffener oder nur noch sehr schwer zugänglicher Dokumente. Anfangs Dezember 2006 durften Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger das Ehepaar Prof. Teutsch in Bayreuth besuchen und ihrer grossen Freude über die Gabe Ausdruck verleihen. Die im deutschen Sprachraum bereits zuvor wohl umfassendste Bibliothek zum Thema "Tier in Recht und Gesellschaft" wird durch die Integration des AET sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zusätzlich noch einmal eine erhebliche Erwieterung erfahren. Gesamthaft werden der Öffentlichkeit künftig an die 10'000 Werke (Bücher, Fachaufsätze, elektronische Dokumente etc.) zur unentgeltlichen Verfügung stehen. Um das gesammelte Wissen noch besser fruchtbar zu machen, stand die Stiftung bereits 2006 in Aufnahme-Verhandlungen mit dem NEBIS, dem bedeutendsten Schweizer Bibliotheksverbund.
5.Gleichzeitig zur Bibliothekserweiterung wurde auch das Archiv zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft erheblich ausgebaut und verfeinert: Für die Ablage in weit über zweihundert Einzeldossiers zu Tierschutzthemen werden praktisch täglich die grösseren Tageszeitungen und periodisch viele weitere Veröffentlichungen und Tierschutzzeitschriften ausgewertet.
6. Noch stärkere Beachtung als im Vorjahr fanden die beiden Websites der Stiftung. www.tierimrecht.org und www.tierschutz.org bieten übersichtlich und rasch ausführliche Informationen über die Mensch-Tier-Beziehung in praktisch all ihren Facetten. Die rege benutzte und mittlerweile stark etablierte www.tierimrecht.org legt einen rechtlichen Schwerpunkt auf das Tier in den Gesetzgebungen der Schweiz, ihrer Nachbarländer und der EU. Doch auch die 2005 aufgeschaltete umfassende (zweite und allgemeiner ausgerichtete) Website www.tierschutz.org erfreut sich zunehmender Beliebtheit und Verwendung, wie die hervorragende Platzierung über die gängigen Suchmaschinen zeigt. Beide Websites werden in hoher Frequenz aktuell gehalten und periodisch den laufenden Bedürfnissen der Öffentlichkeit angepasst. Als besondere Attraktivität wurde im Berichtsjahr beispielsweise der Bereich "Rechtsauskünfte" (siehe Ziffer 7) ausgearbeitet und aufgeschaltet.
7. Einem grossen Publikumsbedürfnis nachkommend hat die Stiftung im Berichtsjahr den Internet-Bereich "Rechtsauskünfte" ausgearbeitet. Hierfür wurden hunderte im Laufe der letzten drei Jahre erteilte telefonische oder rechtliche Auskünfte zum Tier im Recht ausgewertet, in vor erst zwanzig Teil- und entsprechende Unterbereiche systematisiert, für die beiden Websites www.tierimrecht.org und www.tierschutz.org attraktiv gestaltet und auf den Jahreswechsel 2006/2007 aufgeschaltet. Durch die elektronischen Auskünfte und ein spezielles Formular für zusätzliche Fragen konnte die Qualität der Rechtsauskünfte damit noch wieter gesteigert werden. Das Projekt wurde von der Malou-Stiftung für Tierschutz massgeblich unterstützt.
8. Die Datenbank über sämtliche dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten Schweizer Straffälle im Tierschutz ist im Berichtsjahr wiederum aktualisiert und erweitert worden. Auch 2006 hat sich der Ausbau der feinmaschigen Fallsammlung (die über die beiden Websites der Stiftung kostenlos abrufbar ist) als praxisorientiert und sehr wirksam erwiesen. Mit den mehr als 500 Entscheiden aus dem Jahr 2005 und der Einarbeitung aller verfügbaren Straffälle ab 1981 gilt die Datenbank mit ihren 4539 per Ende 2006 systematisch aufgearbeiteten und erfassten Fälle im deutschen Sprachraum – und wohl auch weltweit - als einzigartig. Sie bildet für PolizeibeamtInnen und Untersuchungsbehörden ebenso ein praxistaugliches Hilfsinstrument wie für Tier-Organisationen und Medienschaffende. Zunehmend wird sie auch von den Gerichten als Referenz berücksichtigt, so etwa vom Zürcher Obergericht (siehe Entscheid ZR 105, 2006, Nr. 38, S. 170 ff.). Am 17. August 2006 hat die Stiftung der Öffentlichkeit anlässlich einer Pressekonferenz eine umfassende Studie über die Tierschutz-Strafpraxis des Jahres 2005 vorgestellt und rechtspolitische Postulate gestellt, die, wie in den Vorjahren, erneut auf eine hohe Medienresonanz gestossen ist.
9. Durch ihre vielfältigen praxisrelevanten Tätigkeiten, insbesondere durch den Ausbau von Bibliothek (einschliesslich des Archivs) und Datenbank der Schweizer Tierschutzstraffälle sowie dem Aufschalten der Rechtsauskünfte im Internet, konnte die Stiftung ihre Stellung als eigentliches Kompetenzzentrum zum Tier im Recht im Berichtsjahr weiter stärken. Von den verschiedenen – allesamt kostenlosen – Dienstleistungen der Stiftung wird reger Gebrauch gemacht. Dabei profitieren nicht nur Studierende, Vollzugsbehörden, PolitikerInnen und Tierschutzorganisationen vom reichhaltigen Angebot, sondern zunehmend auch Medienschaffende, die auf diese Weise für eine qualitativ gesteigerte Berichterstattung gewonnen werden können.
10. Die Erarbeitung der Unterrichtshilfe "Von Menschen, Tieren und Politik" samt entsprechendem didaktischem Begleitmaterial fand im Oktober 2006 ihren Abschluss. In Form der beim Th. Gut-Verlag erschienenen Broschüre und dem beim Scola-Verlag veröffentlichtem Beiheft wird Jugendlichen in Zürich und anderen Kantonen die Politik am Beispiel des Tierschutzes auf sehr attraktive Weise näher gebracht. Vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte des Kantonalzürcher Tierschutzgesetzes wird gezeigt, wie Lösungen ausgehandelt und sachlich vertretbare Kompromisse gefunden werden können. Der Unterrichtshilfe beigelegt ist auch die TIER-CD-ROM der Stiftung, die dadurch eine noch grössere Verbreitung in Schulstuben findet.
Das Projekt ist massgeblich vom Lotteriefonds des Kantons Zürich und einzelnen Privaten und von Tierschutzorganisationen getragen worden.
11. Wie in den Vorjahren ist die Stiftung auch im Berichtsjahr aktiv in der Öffentlichkeit aufgetreten, hauptsächlich im Zusammenhang mit mangelhaftem Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes anhand der Datenbank über die Tierstraffälle, der Problematik rund um gefährliche Hunde, mit den ansteigenden Tierversuchen, der Vogelgrippe und mit anderen Tierthemen.
2006 sind zahlreiche Artikel und Medienberichte unter Mitgestaltung der Stiftung erschienen, so unter anderem:
- 14.1.: Tele M1 und verschiedene Lokalfernsehstationen, Sendung "Tierisch" zum Thema "Wie vorgehen bei Tierschutzwidrigkeiten", Teil 1;
- 26.1.: Schweizer Familie, "Gesetz ohne Biss";
- 3.2.: Tages-Anzeiger, "Denkpause im Kampf gegen Hunde";
- 22.2.: Zürichsee-Zeitung, "Kein Plüschtier zum Knuddeln";
- 2.3.: Beobachter 4/06, "Bürokollege auf vier Pfoten"
- 28.4.: TV-Sendung "Arbeitsmarkt" von futura-TV zu "Der Hund am Arbeitsplatz – Worauf Arbeitnehmer und –geber zu achten haben";
- 23.5. und 1.6.: NZZ und "carte blanche" im Facts zum Thema Affenversuche;
- 30.6.: sda-Meldung, "Besorgniserregender Anstieg von Tierversuchen im Jahr 2005";
- 27.7.: Zürichsee-Zeitung, "Anwalt mit tierischem Engagement";
- 3. 8.: Schweizer Familie, "Kein Glück für den Glücksbringer";
- 4.8.: Tages-Anzeiger, "Harter Kulturkampf um Tierversuche";
- 22.8.: zahlreiche Zeitungen, Online-Dienste und Radiostationen zum Thema "Tierschutzstraftaten werden fast nur als Bagatelldelikte verfolgt";
- 23.8.: Magazin Hunde Online, Interview zu "Hundehalterprüfungen: Wie sinnvoll sind sie wirklich?";
- 31.8.: L'Hebdo, "Pourquoi les chiens nous rendent-ils complètement fous?";
- 22.9.: DRS 3, Radio-Sendung zum Thema "Spitzenmedizin für die Katz?";
- 22.9.: Tele M1 und andere Lokalfernsehstationen, TV-Sendung "Tierisch" zum Thema "Wie vorgehen bei Tierschutzwidrigkeiten", Teil 2;
- <!--[if !vml]--><!--[endif]-->3.10.: Mittellandzeitung, "Zur von TIR mitgestalteten Schweigewanderung für Tiere";
- 10.10.: "Der Arbeitsmarkt" Nr. 10/Oktober 2006, "Das Tier als Mitgeschöpf";
- 14.11.: Zeitschrift Jagd&Natur, Ausgabe 11/2006, "Einheitliches Hunderecht verlangt";
- 19.11.: NZZ am Sonntag, "Gehören gefährliche Raubkatzen in einen Zoo?";
- 28.11.: "Kassensturz": Kauf von Tieren und Rechtsauskünfte zum Tier im Recht, "Expertenchat" am SF DRS.
12. In nicht voraussehbarer Weise hat das Hunderecht die Stiftung im Berichtsjahr beansprucht. Aufgrund eines Vorfalls im Vorjahr sah sich die Stiftung gezwungen, Massnahmen nicht bloss zum Schutz von Menschen, sondern auch von Tieren zu fordern. Hierfür hat sie unter anderem sämtliche kantonale Hunderechte recherchiert und in einer viel beachteten Weise publikumswirksam online gestellt. Die Übersicht über das kantonale Recht und die intensive Auseinandersetzung mit Hunderecht in Deutschland und Österreich bildeten die Grundlage für das Erarbeiten eines umfangreichen Entwurfs für ein "Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden". Dieser zielt auf eine bundesweit einheitliche Lösung ab und ist – mit Unterstützung der Veterinärkoordination – bei der nationalrätlichen Kommission und in den Medien auf positives Echo gestossen.
13. Im Berichtsjahr hat der Bundesrat die vollständig revidierte eidgenössische Tierschutzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Zusammen mit anderen Organisationen hat sich die Stiftung hierbei namhaft beteiligt und sich in diesem Rahmen insbesondere dem heiklen Teil über den Vollzug gewidmet. Ausführliche Stellungnahmen hat die Stiftung daneben auch zum Entwurf der Hundegesetze der Kantone Zürich und Thurgau erarbeitet.
14. Als klaren Verstoss gegen die verfassungsmässig geschützte Würde der Kreatur betrachtet die Stiftung das Enthornen von Rindvieh und andere operative Anpassungen des tierlichen Erscheinungsbilds an die Anforderungen der Landwirtschaft. Auch auf Anstoss von dritter Seite hat sie sich dem Thema im Rahmen eines ersten unveröffentlichten Entwurfs zu rechtlichen, rechtshistorischen und ethischen Aspekten des Enthornens gewidmet, eine breit angelegte Recherche durchgeführt und die Grundlagen für ein umspannendes Gutachten gelegt. Das Enthornen wird die Stiftung auch 2007 stark beschäftigen.
15. Auch im Berichtsjahr stellte die Stiftung ihre Administration und ihr Fachwissen dem Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (Zürich) KKT, einer Art Dachverband Zürcher Tierschutzorganisationen, zur Verfügung. Auch setzte sie sich stark für hunderechtliche Belange im Rahmen der ihr nahe stehenden Stiftung für das Wohl des Hundes ein.
16. Zu weiteren tierschutzrechtlichen Tätigkeiten gehörte wiederum auch die Beratung von Vertreterinnen und Vertretern der Anwalts- und der Tierärzteschaft und von Verbänden in Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Recht. In Absprache mit anderen Tierschutzorganisationen nimmt die Stiftung auf die parlamentarische Tierschutzgruppe Einfluss und erteilt Auskünfte an Tierschutzorganisationen, an Medienschaffende, Private und Behörden. Der Informationsaustausch mit zahlreichen gleich gesinnten Verbänden, Behörden und Fachleuten im In- und Ausland wurde bewusst gepflegt.
17. 2006 wurde wiederum viel Zeit für die Betreuung von Gönnerinnen und Gönnern sowie von unterstützenden Stiftungen und Vereinen aufgewendet. In Zusammenarbeit mit einer Fundraising-Fachperson wurde zudem eine aussagekräftige Selbstanalyse der Stiftung durchgeführt, welcher beim Umsetzen verschiedener Massnahmen Rechnung getragen wird.
18. Erfreulicherweise ist die Stiftung auch im Berichtsjahr von zahlreichen Gönnerinnen und Gönnern unterstützt worden und konnte zudem verschiedene Vermächtnisse und Unterstützungsbeiträge entgegennehmen. Der quartalsweise Versand und die Bearbeitung von Rundbriefen haben sich als erfolgreich, wenn zugleich auch als zeitintensiv erwiesen. Es galt, Kartensujets auszusuchen, den aufwändigen Kalender 2006 mitzugestalten, Brieftexte zu erarbeiten und Vertragsverhandlungen mit einer neuen Mailinggesellschaft zu führen und zum erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Die Eigenadministration der Stiftung (Jahresberichte, Protokoll, Korrespondenz, Telefonate, Besprechungen und Sitzung mit dem Stiftungsrat und Kontakte mit der Aufsichtsbehörde) konnte auch im Berichtsjahr in engen Grenzen gehalten werden. Auf diese Weise war es auch 2006 möglich, mehr Ressourcen einzusetzen, um den Stiftungszweck unmittelbar zu erfüllen.
An Spenden, Legaten und Erbschaften sind im Jahre 2006 CHF 322'076.96 (2005: CHF 1'271'576.20) eingegangen und an zweckgebundenen Unterstützungsbeiträgen CHF 198'113.78. Die Brutto-Erlöse aus Mailings haben CHF 424'866.05 (2005: CHF 579'742.99) betragen und die übrigen Erlöse CHF 34'080.25 (2005: CHF 15'832.62). Demnach belief sich der Ertrag auf CHF 979'137.04 (2005: CHF 1'867'151.81).
Aufgewendet wurden im Berichtsjahr gesamthaft CHF 974'765.95 (2005: CHF 1'748'506.22), zusammengesetzt aus projektbezogenem Aufwand (CHF 634'293.52; 2005: CHF 970'039.01), Aufwand für Mailings (CHF 192'886.84; 2005: CHF 397'258.58; eine Differenz von CHF 104'642.40 betraf 2004), Aufwand für Mittelbeschaffung (CHF 6'265.45; 2005: CHF 89'994.70) und Büro- und Verwaltungsaufwand (CHF 141'321.14; 2005: CHF: 186'571.53).
Das Ergebnis vor Finanzerfolg belief sich auf CHF 4'371.09 (im Vergleich zum Vorjahr 2005: CHF 118'645.59), und unter Berücksichtigung von Finanzertrag und –aufwand belief sich der Ertragsüberschuss der Stiftungsrechnung auf CHF 3'058.15 (2005: CHF 116'079.99).
Die Bilanzsumme per 31.12.2006 betrug CHF 354'301.91 (2005: CHF 338'104.08). Die Aktiven setzten sich aus einem Umlaufvermögen von CHF 343'171.53 (2005: CHF 327'019.73) und einem Anlagevermögen von CHF 11'130.38 (2005: CHF 11'084.35) zusammen. Dem standen ein Fremdkapital von total CHF 37'558.50 (2005: CHF 78'314.60) gegenüber, zweckgebundene Fonds in Höhe von CHF 53'895.78 und ein Stiftungskapital von CHF 50'000. Unter Berücksichtigung des Bilanzgewinns am 1. Januar 2006 von CHF 209'789.48 (2005: CHF 93'709.49), dem Ertragsüberschuss Stiftungsrechnung von CHF 3'058.15 (2005: CHF 116'079.99) und einem Bilanzgewinn am 31. Dezember 2006 von CHF 212'847.63 (2005: CHF 209'789.48) belief sich das Eigenkapital auf CHF 262'847.63 (2005: CHF 259'789.48).
Entschädigungen und Kosten für den Stiftungsrat sind keine entstanden.
Für Einzelheiten sei auf den ausführlichen Anhang zur Jahresrechnung verwiesen mit einer detaillierten Aufstellung über die projektbezogenen Aufwendungen nach Projekt und nach Anteil Personalaufwand Festangestellte, Dritthonorare und übrigen Aufwendungen und mit der Aufschlüsselung des Verwaltungsaufwands.
Als Revisionsstelle hat die Argo Consilium AG die Buchführung und die Jahresrechung (Bilanz, Stiftungsrechnung und Anhang) der Stiftung für das Tier im Recht geprüft. In ihrem Bericht vom 25. Mai 2007 bestätigt sie, dass Buchführung und Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entsprechen. Sie empfiehlt, die Jahresrechnung mit einem Bilanzgewinn von CHF 212'847.63 zu genehmigen.
Herzlich verdankt werden an dieser Stelle ganz besonders folgende Privatpersonen und Institutionen für ihre grosszügige Unterstützung der Stiftung für das Tier im Recht im Jahre 2006:
- Bank Sarasin & Cie AG
- Anda-Bührle Hortense
- Bühler-Jakhar Silvia
- Fratini Raniero
- Fretz Jürg
- Frey-Kündig Hans-Jörg
- Hofmann Alfred, sel.
- Limburg-Graffunder Rolf
- Müller Julia Ida, sel.
- Naef Christine
- Old English Mastiff Club
- Porchet Susanne
- Porten Maria Dr.
- Reichmuth Gaby
- Richterich Partner AG
- Schorr Natalie
- Stauber Gottlob, sel.
- Stiftung für das Wohl des Hundes
- Stiftung Pan Pro Animale et Natura
- Stiftung Vetter Erben
- Thüring Theo
- Vermächtnis "Tante Nelli"
- Voorgang Margaret
- Wagen Gerhard
- Weber Werner
- Will-Heise Ingeborg
- Wormser Helen
- Wursdorfer Ute,
und weitere Gönnerinnen und Gönner, die ungenannt bleiben möchten.
Im Weiteren sind von folgenden Organisationen, Stiftungen sowie Privatpersonen projektbezogene Unterstützungsbeiträge im Berichtsjahr eingegangen, die wir herzlich verdanken:
- Anna Maria und Karl Kramer Stiftung
- Badische Bibliotheksgesellschaft
- Corvus Stiftung
- Familien Vontobel Stiftung
- Stiftung Fonds für versuchstierfreie Forschung
- Guhl Stiftung
- Jacques en Dolly Gazan Stiftung
- Malou-Stiftung Zürich
- Privat Asset Partner (P.A.P.'s)
- Stiefel Roland
- Tierhilfe Stiftung
- Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich
- Vier Pfoten Stiftung
- Wackernagel Oliver Dr.
- Zürcher Tierschutz.
Für das Jahr 2007 ist wiederum die Vorbereitung und/oder Realisierung verschiedener bedeutender Projekte geplant. So wird die Stiftung beispielsweise die umfassenden Arbeiten für einen Praxiskommentar zum voraussichtlich 2008 in Kraft tretenden neuen Tierschutzrecht aufnehmen und eine umfassende Studie über die Vereinbarkeit des Enthornens von Rindern und anderen operativen Eingriffen in das tierliche Erscheinungsbild mit der Würde der Kreatur ausarbeiten. Die Bibliothek wird um die erworbenen Bestände des AET massiv erweitert werden, was insbesondere in technischer und elektronischer Hinsicht grosse Aufwände verursachen wird. Für 2007 ist ausserdem auch die Aufnahme der gesamten Stiftungsbibliothek in den führenden Bibliotheksverbund NEBIS geplant. Ebenfalls ausgebaut wird die Datenbank der Tierschutzstraffälle, wobei die Stiftung im Frühjahr 2007 wiederum einen ausführlichen auswertenden Bericht über die Praxis des Vorjahres veröffentlichen wird. Zudem sind auch für 2007 verschiedene Referate sowie Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen im In- und Ausland geplant. Den diesbezüglichen Höhepunkt wird der IAHAIO-Weltkongress im Oktober in Tokio darstellen, an dem die Stiftung sowohl mit einem Hauptvortrag als auch mit einer Special Session mit ihrer breit angelegten internationalen rechtsvergleichenden Studie zum Thema "Animals in the Law – a Global Perspective" vertreten sein wird. Neben all den genannten inhaltlichen Aktivitäten wird 2007 das Augenmerk auf eine weitere Professionalisierung der Mittelbeschaffung zu legen sein.
STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT
Antoine F. Goetschel, Geschäftsleiter