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Rechtsauskünfte

 

Kennzeichnung von Tieren

 
Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert sein. Auf diese Weise sollen Abklärungen nach Beissunfällen und bei Seuchen erleichtert werden. Zudem wird die Suche nach einem Eigentümer erleichtert, wenn Tiere entlaufen, verwahrlosen oder ausgesetzt werden.
 
Weitere Informationen:
» Homepage der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ
» Homepage des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET)
 
 
Einzelfragen
 
Ab wann müssen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein?
Ist für bereits gekennzeichnete Hunde eine neue Markierung notwendig?
Was erfährt man anhand des Mikrochips über einen Hund und dessen Halter?
Ist die Tätowierung als offizielle Kennzeichnung nach Januar 2006 noch zulässig?
Wer darf einem Hund einen Mikrochip einpflanzen?
Braucht es neben dem Mikrochip noch eine Hundemarke?
Wem muss ein Halterwechsel gemeldet werden?
Braucht es auch für andere Tiere eine Kennzeichnung?
 
Spenden
 

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