| Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert sein. Auf diese Weise sollen Abklärungen nach Beissunfällen und bei Seuchen erleichtert werden. Zudem wird die Suche nach einem Eigentümer erleichtert, wenn Tiere entlaufen, verwahrlosen oder ausgesetzt werden. |