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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Rechtliches

 
 

Rechtsauskünfte

In den letzten Jahren hat die Stiftung für das Tier im Recht Hunderten von Ratsuchenden telefonische und schriftliche Auskünfte in tierrelevanten Rechtsfragen erteilt. Da sich viele Problembereiche regelmässig wiederholen, bieten wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen nun unentgeltlich in elektronischer Form an.

Für Rechtsfragen rund um das Tier verweisen wir Sie auf die nachfolgenden Erläuterungen zu den 20 Themenbereichen, in denen in der Praxis die meisten Probleme auftreten:
 
 
 
Die rege Nutzung der vorliegenden Seite im ersten Halbjahr 2007 bestätigt, dass das unentgeltliche Dienstleistungsangebot an Rechtsauskünften zu Themen rund um das Tier einem grosssen Bedürfnis entspricht.

Sollten die vorliegenden Informationen für die Beantwortung Ihres Rechtsproblems nicht ausreichen, bitten wir Sie, uns dieses im vorliegenden Formular kurz zu erläutern und zuzusenden. Wir werden uns dann so rasch wie möglich bei Ihnen melden.

Mangels entsprechender Kapazitäten übernimmt die Stiftung für das Tier im Recht keine anwaltlichen Vertretungen in Tierschutzfällen. Gerne vermitteln wir Ihnen jedoch eine entsprechende Fachperson in Ihrer Region. Andernfalls hilft Ihnen auch die Website des Schweizerischen Anwaltsverbands weiter: www.swisslawyers.com.

Die Erläuterungen beziehen sich im Wesentlichen auf das Schweizer Recht. Für Tierschutzprobleme ausserhalb der Schweiz empfehlen wir Ihnen, sich mit einer lokalen Tierschutzorganisation in Verbindung zu setzen (siehe hierzu http://worldanimalnet.org) oder sich direkt an die zuständigen ausländischen Behörden zu wenden.

Haftungsausschluss: Die vorliegenden Rechtsauskünfte stellen vorläufige, nicht abschliessende Meinungsäusserungen zu allgemeinen Fragen zum Tier im Recht dar. Die Informationen haben für die Stiftung für das Tier im Recht keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.

Ganz herzlich danken wir der Malou-Stiftung (Zürich), die das Aufschalten der vorliegenden Seiten mit einem namhaften Unterstützungsbeitrag ermöglicht hat.

Artikel Schweizer Familie Nr. 5 vom 1. Februar 2007
 
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