Friendsmail Nr. 14: Meilenstein für den Tierschutz - Affenversuche bleiben verboten
13. Oktober 2009
Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Es freut uns ausserordentlich, Ihnen "brandaktuell" von einem riesigen und hoffentlich richtungsweisenden Erfolg für den Tierschutz berichten zu dürfen: Das Bundesgericht hat heute bestätigt, dass für die beiden im Jahre 2006 von der Tierversuchskommission des Kantons Zürich abgelehnten Primatenversuche definitiv keine Bewilligung erteilt wird. Die Beschwerden der betroffenen Forscher wurden vollumfänglich abgewiesen. Die TIR hat massgeblich am Verfahren mitgewirkt und zeigt sich sehr befriedigt über die beiden letztinstanzlichen Entscheide.
Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission zwei vom Zürcher Veterinäramt bewilligte Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Sowohl die Zürcher Gesundheitsdirektion als auch das kantonale Verwaltungsgericht haben die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher letztlich beim Bundesgericht Beschwerde geführt.
In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Bundesgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission letztinstanzlich bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit beide Primatenversuche definitiv untersagt bleiben. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz
auf dem Rechtsmittelweg verhindert.
Ob die Entscheide einen eigentlichen
Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet,
bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass der
Schutz und die Würde der Tiere fortan generell stärkere Beachtung in
der Güterabwägung für Tierversuche finden werden.
Die TIR hat
diesen Verfahrensausgang zwar erwartet, zeigt sich über die beiden
Urteile aber gleichwohl erleichtert. Wir beglückwünschen die Zürcher
Tierversuchskommission zu ihrem grossen Erfolg für den Schutz der
Versuchstiere – und danken insbesondere den Tierschutzvertretern, die
hieran ganz entscheidend beteiligt waren, für ihre Hartnäckigkeit und
ihre Ausdauer. Wir freuen uns sehr, auf inhaltlicher Ebene einen nicht
unwesentlichen Teil zum Gelingen dieser bedeutenden Angelegenheit
beigetragen zu haben.
Bei dieser höchst freudigen Gelegenheit
machen wir Sie gerne noch einmal auf unsere spannende Tagung
"Psychologische Aspekte zum Tier im Recht" aufmerksam, die am 24.
Oktober an der Uni Zürich stattfinden wird. Es haben sich schon viele
Teilnehmer angemeldet, noch immer gibt es aber einige freie Plätze -
melden Sie sich darum noch heute unter
www.tierimrecht.org/de/fachtagung/index.php an; wir sind überzeugt, dass
es sich lohnen wird!
In diesem Sinne herzliche Grüsse,
Ihre Stiftung für das Tier im Recht (TIR