Friendsmail Nr. 1: Rekurse gegen Affenversuche gutgeheissen
8. März 2007
Liebe Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Die TIR zeigt sich hoch erfreut
über die Entscheidung der Zürcher Gesundheitsdirektion und deren Vorsteherin
Verena Diener, die zwei Rekurse der kantonalen Tierversuchskommission gegen
umstrittene Primatenversuchsprojekte gutgeheissen hat.
Im November 2006 hat die kantonale
Tierversuchskommission – in der auch Vertreter des Zürcher Tierschutzes, der
Tierschutzbundes Zürich und der TIR Einsitz haben – zwei vom Veterinäramt
bewilligte Tierversuchsprojekte mit Rekursen bei der kantonalen
Gesundheitsdirektion angefochten.
Bei beiden Vorhaben war der Einsatz von
Primaten geplant, weshalb die Fälle auch in den Medien auf ein beachtliches
Interesse stiessen. Diese Woche wurden nun beide Rekurse gutgeheissen.
Einzelheiten über die Urteilsbegründungen können noch nicht bekannt gemacht
werden, da es sich um noch hängige Verfahren handelt (die Entscheide sind noch
nicht rechtskräftig und können noch an das Verwaltungsgericht weitergezogen
werden). Offensichtlich ist die Gesundheitsdirektion aber den Argumentationen
der Rekurrenten gefolgt, wonach die geplanten Versuche die Würde der Tiere in
unverhältnismässiger Weise beeinträchtigen und daher rechtswidrig sind.
Erstmals überhaupt wurden damit
umstrittene Tierversuche in der Schweiz durch eine Tierversuchskommission auf
dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob dies einen Durchbruch und eigentlichen
Paradigmenwechsel bei der Bewilligung von Tierversuchen bedeutet, bleibt
abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass die tierliche Würde
in der Bewilligungspraxis fortan generell stärkere Beachtung finden wird und
Primatengesuche im Besonderen nur noch mit grösster Zurückhaltung genehmigt
werden.
Die TIR zeigt sich erleichtert darüber, dass das rechtliche Instrumentarium zum Schutz von Versuchstieren greift (das Rekursrecht für die Tierversuchskommission und drei ihrer Mitglieder wurde auf Initiative des organisierten Tierschutzes eingerichtet) und die zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden den Mut zu tierfreundlichen Entscheidungen zeigen. Auch beglückwünscht die TIR die kantonale Tierversuchskommission und die drei offiziellen Tierschutzvertreter Claudia Mertens, Dr. Felix Rey und Dr. Gieri Bolliger für ihren bedeutsamen Erfolg und grossen Einsatz für den Schutz von Versuchstieren.