Können Heimtiere gepfändet werden?
Nein. Seit der Gesetzesrevision vom April 2003 enthält Art. 92 Abs. 1 Ziff. 1a des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) ein ausdrückliches Pfändungsverbot für im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Tiere.
Dieses Verbot gilt sowohl bei der Betreibung auf Pfändung als auch bei einer Betreibung auf Konkurs eines im Handelsregister eingetragenen Schuldners.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.