Welche Aufgaben hat der Veterinärdienst betreffend gefährliche Hunde?
Tierärzte, Ärzte, Zollorgane, Tierheimverantwortliche und Hundeausbildende sind verpflichtet, dem kantonalen Veterinärdienst Hunde zu melden, die Menschen oder andere Tiere erheblich verletzt haben oder Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigen. 
Anschliessend überprüft das Veterinäramt den gemeldeten Vorfall und klärt ab, ob der betreffende Hund an einer Verhaltensstörung leidet und sein Fehlverhalten mit einer geeigneten Massnahme korrigiert werden kann. Hierfür können etwa Hundeerziehungskurse oder ein Maulkorb- und/oder Leinenzwang angeordnet werden.
Weil das Fehlverhalten des Hundes oft die Folge einer falschen Erziehung
 ist, kann der Veterinärdienst Massnahmen betreffend Umgangsformen des 
Halters mit seinem Hund treffen. Ist dieser offensichtlich unfähig, das 
Tier richtig zu erziehen und zu halten, erfolgt entweder eine 
Beschlagnahmung des Hundes oder der Erlass eines Halteverbots für den 
Tierhalter. 
Als ultima ratio kann das Tier euthanasiert werden – allerdings nur, wenn von diesem eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Die Kosten trägt jeweils der Halter.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.