TIR erklärt, was es bei der Hühnerhaltung im Garten zu beachten gilt
Privatpersonen nehmen Hühner längst nicht mehr nur wegen der Eier bei sich auf. Für viele steht der Tierschutz im Vordergrund – sie übernehmen Tiere aus der industriellen Haltung und ermöglichen ihnen ein artgerechteres Leben. Auch entdecken immer mehr Menschen Hühner als eigenständige, soziale Tiere mit individuellem Verhalten, die den Garten bereichern und auch pädagogisch wertvoll sein können. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erklärt die Rechtslage.
12.06.2026
Damit sich die Tiere auch wohl fühlen und arttypisch verhalten können, ist es aber ganz wichtig, sich vor der Anschaffung mit den Bedürfnissen von Hühnern und den gesetzlichen Haltungsanforderungen auseinanderzusetzen. Hühner fallen unter den Schutz der Tierschutzgesetzgebung. Es ist somit verboten, ihnen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zuzufügen oder ihre Würde in anderer Weise zu missachten. Sie sind regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen, zu pflegen und gegebenenfalls tierärztlich behandeln zu lassen. Hühner sind zudem sehr soziale Tiere, die auf keinen Fall allein gehalten werden dürfen.
Beim Bau eines Hühnerstalls ist weiter zu beachten, dass dieser keine Verletzungsgefahren birgt und die Tiere nicht entweichen können. Ausserdem müssen alle notwendigen Einrichtungen darin Platz finden – dazu gehören Fütterungs- und Tränkevorrichtungen, Sitzstangen sowie für Legehennen geeignete und geschützte Legenester. Die Tierschutzverordnung legt überdies fest, dass pro Huhn ein 14 Zentimeter breiter Platz auf einer Sitzstange zur Verfügung stehen muss. Ober- und unterhalb davon ist jeweils eine Höhe von mindestens 50 Zentimetern freizulassen. Weitere Vorschriften betreffen etwa die Frischluftzufuhr, das Beschäftigungsmaterial oder die Lichtstärke. Die vorgeschriebenen Gehegegrössen variieren je nach Anzahl gehaltener Tiere.
Für die private Hühnerhaltung besteht weder eine Ausbildungs- noch eine Bewilligungspflicht. Die Tierseuchenverordnung schreibt jedoch vor, dass jede Geflügelhaltung bei der jeweiligen kantonalen Koordinationsstelle registriert werden muss. Die entsprechenden Kontaktangaben sowie viele wichtige Informationen rund um die Hühnerhaltung finden sich auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.