Gesetzesentwurf zur vermehrten Förderung tierfreier Forschungsmethoden bleibt hinter Erwartungen zurück
In der Schweiz werden jährlich mehr als eine halbe Million Tiere in Tierversuchen eingesetzt. Knapp 30'000 davon wurden im Jahr 2024 schwere Belastungen zugefügt. Mit der parlamentarischen Initiative "21.426 Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben" möchte Nationalrätin Katja Christ tierfreie Forschungsmethoden fördern und so künftiges Tierleid verringern. Die TIR nimmt nun im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zum von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) vorgelegten Gesetzesentwurf. Dieser enthält zwar einige begrüssenswerte Neuerungen, geht aus Sicht der TIR aber noch deutlich zu wenig weit.
22.05.2026
Die von Nationalrätin Katja Christ im Jahr 2021 eingereichte parlamentarische Initiative geht einen anderen Weg: Sie fordert dahingehende Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen, dass die 3R-Forschung mehr Ressourcen und Anreize erhält, um Alternativen zu Tierversuchen rascher voranzutreiben. Da das Tierschutzgesetz bereits heute vorschreibt, Tierversuche auf das unerlässliche Mass zu beschränken, ist die Forderung aus Sicht der TIR klar unterstützenswert. Der Mitte Februar zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative vorgelegte Entwurf geht aus der Sicht der TIR jedoch deutlich zu wenig weit und bedarf dringender Anpassungen.
Anstatt konkrete Massnahmen zur Erhöhung der Ressourcen und Anreize der 3R-Forschung vorzusehen, bestehen die geplanten Anpassungen lediglich darin, die bereits heute bekannten Förderungspflichten weiter zu konkretisieren. Zudem sind diese Neuerungen überwiegend freiwillig ausgestaltet. Um der Forderung der parlamentarischen Initiative gerecht zu werden, wäre vielmehr sicherzustellen, dass künftig deutlich mehr Ressourcen für die Förderung und Anwendung von 3R-Methoden zur Verfügung stehen und vermehrt Anreize, die 3R-Forschung voranzutreiben, geschaffen werden. Beispiele wären etwa eine fixe Quote bei der Vergabe von Forschungsgeldern, die generelle Erhöhung der für die Erforschung tierfreier Methoden zur Verfügung stehenden Mittel oder die Unterstützung durch Begleitmassnahmen, die auf eine bessere Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit von Alternativmethoden im Forschungsumfeld und in der industriellen Anwendung abzielen.
Die Palette der Möglichkeiten, tierfreien Forschungsmethoden Auftrieb zu
verleihen, ist denkbar breit und könnte durch den Einbezug der
zahlreichen wissenschaftlichen Gremien auf Bundes- und kantonaler Stufe
neu gedacht und über die althergebrachten Ansätze hinaus entwickelt
werden. In Übereinstimmung mit der parlamentarischen Initiative wie auch
mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen wäre der Fokus dabei klar auf
das erste R, das replacement, zu legen.
Die Einschätzung, wonach die Ziele der parlamentarischen Initiative Christ durch die vorgesehenen Änderungen erfüllt würden, teilt die TIR vor diesem Hintergrund nicht. Zu kritisieren ist in die-sem Zusammenhang auch der Umstand, dass im Vorfeld der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs von der Subkommission der WBK-N unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Industrie und Forschung angehört wurden, solche des Tierschutzes aber offenbar nicht.