TIR erfreut: Nationalrat nimmt Motion für einen Aktionsplan Fische an
Im September 2025 hat der Nationalrat eine Motion von Céline Vara für einen Aktionsplan "Fische" angenommen. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, eine Auslegeordnung zu erarbeiten, wie die bedrohten Fischbestände langfristig geschützt werden können, etwa durch die Renaturierung von Gewässern, ökologische Sanierungen von Wasserkraftanlagen oder die Schaffung von Schutzgebieten. Bereits im Frühjahr 2025 hatte der Bundesrat die Annahme beantragt und der Ständerat der Motion zugestimmt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erfreut über diesen Entscheid und hofft gleichzeitig, dass die Massnahmen effektiv, zeitnah und im Sinne des Tierschutzes umgesetzt werden.
09.12.2025
Der Entscheid für den Aktionsplan "Fische" fällt in einer Phase, in der sich der Zustand der Fischbestände in der Schweiz äusserst besorgniserregend darstellt. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sind in der Schweiz von den 75 einheimischen Fisch- und Krebsarten 70 Prozent gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Besonders betroffen sind kälteliebende und wandernde Arten – etwa Äsche, Bachforelle, Saibling, Seeforelle und Felchen. Ihre Bestände werden unter anderem durch erhöhte Wassertemperaturen, Schadstoffe wie PFAS (schwer abbaubare Chemikalien) oder die intensive Nutzung der Gewässer bedroht.
Die grösste Gefahr geht jedoch von Wasserkraftanlagen aus, die vielerorts für Fische nicht passierbar sind. Die Problematik wurde bereits 2011 im Rahmen der Revision des Gewässerschutzgesetzes erkannt, anlässlich der die Inhaber bestehender Wasserkraftwerke ausdrücklich aufgefordert wurden, wesentliche negative Auswirkungen der Anlagen auf die Fischgängigkeit bis 2030 zu beseitigen. Die Kosten der Sanierungsmassnahmen werden den Betreibern dabei vollumfänglich zurückerstattet.
In der Folge haben die Kantone bis Ende 2014 im Rahmen einer strategischen Planung jene Anlagen ermittelt, die saniert werden müssen. Gemäss dieser beeinträchtigen schweizweit rund 1000 Hindernisse die Auf- und/oder Abwanderung der Fische bei Wasserkraftwerken. Die Kantone sind seither gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre über den Fortschritt der Sanierungen zu berichten.
Die jüngste Auswertung des BAFU zeigt, dass Ende 2022 von den 1000 gemeldeten Sanierungsprojekten 111 umgesetzt oder in Umsetzung waren – also nur circa 10 Prozent. Ungefähr 450 der gemeldeten Vorhaben befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in Planung.
Aufgrund der bisher nur schleppend realisierten Erneuerungsarbeiten droht die Frist per 2030 wirkungslos zu bleiben – mit direkten Konsequenzen für die Fische. Nebst gravierenden ökologischen Folgen stellt die aktuelle Situation auch ein massives Tierschutzproblem dar. Wandernde Arten, allen voran der Aal, verenden massenhaft beim Versuch Turbinen zu passieren. Die TIR fordert daher eindringlich, dass die Sanierung von Wasserkraftanlagen, insbesondere bei den Hauptwanderkorridoren, beschleunigt und fristgerecht umgesetzt wird. Um das qualvolle Sterben zu verhindern, sind nötigenfalls auch Effizienzverluste in Kauf zu nehmen.
Ein Aktionsplan für Fische ist ein wichtiges und längst überfälliges politisches Signal. Entscheidend wird jedoch sein, ob Bund, Kantone und weitere Akteure die erforderlichen Massnahmen konsequent und im Sinne des Tierschutzes umsetzen. Zwingend notwendig ist gleichzeitig die intensive Forschung nach zusätzlichen Lösungen, um Gewässer und ihre Lebensgemeinschaften langfristig zu erhalten. Nur so lassen sich die aquatische Biodiversität, die Ökosysteme und nicht zuletzt die einzelnen Tiere wirksam schützen.