Wann ist ein Hund potenziell gefährlich?
Mit dem Urteil vom 14. Oktober 2025 bestätigte das Bundesgericht in Lausanne, dass ein Tierhalter aus dem Kanton Zürich seinen Hund nicht im Kantonsgebiet halten darf, da der Mischling als ein potenziell gefährlicher Hund eingestuft wurde.
23.10.2025
Er war 2020 von der Stadtpolizei Zürich gemeldet und daraufhin vom Veterinäramt begutachtet worden. Das amtliche Gutachten ordnete ihn aufgrund äusserer Merkmale der Kategorie der gemäss kantonalem Hundegesetz verbotenen "Bullartigen Terrier" zu. Das Veterinäramt verfügte gestützt darauf die Beschlagnahmung des Hundes, sofern er nicht ausserkantonal platziert wird oder der Halter mit ihm in einen anderen Kanton zieht.
Der betroffene Hundehalter zog mit dem Fall bis vor Bundesgericht, das darüber zu entscheiden hatte, ob der Vorentscheid willkürlich oder mit dem Schutz der persönlichen Freiheit unvereinbar sei. Die Beschwerde wurde vom Gericht jedoch mit 4 zu 1 Stimmen abgelehnt, weshalb der Halter den Hund nun ausserkantonal unterbringen oder umziehen muss.
Einschätzung der TIR
Die TIR teilt die abweichende Meinung der Richterin, die die Beschwerde guthiess. Das amtliche Gutachten begründete seine Schlussfolgerungen nicht und ignorierte gewisse Merkmale wie Grösse und Gewicht. Zudem kam ein früheres Gutachten in Bezug auf das Vatertier zu einer anderen Rassenzuordnung.
Eine Zuordnung allein anhand äusserer Merkmale ist aus Sicht der TIR wissenschaftlich fragwürdig, insbesondere bei Mischlingshunden. Es ist ausserdem unverhältnismässig, ein unauffälliges Tier nur aufgrund seiner Erscheinung aus seiner Familie zu reissen. Auch der Hinweis, die Familie könne umziehen, erscheint nicht verhältnismässig.
Eine pauschale Einstufung von Hunden als "potenziell gefährlich" allein aufgrund ihrer Rasse ist wissenschaftlich umstritten. Studien zeigen, dass Aggressionsverhalten nicht von der Rasse abhängt, sondern von der Aufzucht, Haltung und Erziehung. Unterschiedliche kantonale Regelungen führen zudem zu Rechtsunsicherheit - insbesondere bezüglich der Einstufung von Mischlingshunden. Die TIR fordert eine nationale Regelung mit verbindlichen Ausbildungspflichten und gezielten Massnahmen für auffällige Hunde, statt pauschaler Rasselisten.