TIR warnt vor Hitzestress bei Nutztieren
Ob im Stall oder auf der Weide – Tiere in menschlicher Obhut sind häufig nicht in der Lage, sich selbst der Hitze zu entziehen. Bereits Temperaturen über 22 °C können zu ernsthaften Problemen führen – je nach Tierart sogar noch deutlich früher. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) appelliert deshalb an die Tierhaltenden, rechtzeitig zu reagieren und den Tieren geeigneten Schutz zu bieten.
11.07.2025
Kühe und Kälber leiden stark unter Hitze. Bei Milch produzierenden Kühen kann Hitzestress bereits ab 18 Grad einsetzen. Besonders empfindlich sind Hochleistungskühe sowie Tiere, die soeben ein Kalb geboren haben oder kurz davorstehen. Kälber zeigen ab etwa 26 Grad Anzeichen von Hitzestress. Werden sie in besonnten „Kälber-Iglus“ gehalten, drohen Überhitzung und im schlimmsten Fall der Tod. Aufgrund ihrer Beschaffenheit erhitzen sich Kälber-Iglus bei hohen Temperaturen sehr schnell und oftmals so stark, dass die Kälber es sogar vorziehen, in der Sonne zu stehen, weil die Stauhitze im Iglu unerträglich ist.
Hühner können ihre Körpertemperatur nicht durch Schwitzen regulieren. Sie leiten die Wärme unter anderem über Kamm und Kehllappen ab. Anzeichen von Hitzestress sind Flügelabstellen, Hecheln und Kehlflattern. In Betrieben mit Tausenden Tieren kann bei Ausfall der Belüftung schnell ein qualvoller Erstickungstod eintreten. Daher sind eine ständige Überwachung und ein Notstromaggregat unerlässlich.
Auch Schweine können nicht schwitzen, was ihnen die Regulierung der Körpertemperatur erschwert. Wichtige Anzeichen für Hitzestress sind eine schnellere Atemfrequenz sowie eine erhöhte Hautoberflächentemperatur und eine andere Lage beim Liegen, was nach einer guten Beobachtung verlangt. Natürlicherweise kühlen sich Schweine in einer Suhle ab. Abkühlung durch eine Schlammschicht bleibt nahezu allen in der Schweiz gehaltenen Schweinen jedoch verwehrt, weshalb anderweitig für Abhilfe zu sorgen ist.
Schafe gelten als robust, genügsam und anpassungsfähig und werden deshalb häufig im Freien gehalten. Hitze vermag jedoch auch ihnen erhebliches Leid zu verursachen, wobei die Wärmeempfindlichkeit stark variieren kann, was unter anderem vom Schurzustand abhängt.
Trächtige Schafe und Schafe mit Jungtieren sowie gesundheitlich beeinträchtigte Tiere reagieren auf aussergewöhnliche Witterungsbedingungen sensibler. Im Freien gehaltene Schafe sollten jederzeit unlimitiert Zugang zu Schatten sowie sauberem Wasser haben.
Ab wann Hitzestress einsetzt, ist nicht nur tierartspezifisch, sondern – ebenso wie beim Menschen – auch individuell unterschiedlich. Alter, Gesundheitszustand, Rasse, körperliche Verfassung und persönliche Empfindlichkeiten spielen eine zentrale Rolle. Tierhalterinnen und Tierhalter sind von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Tiere stets vor belastenden Witterungseinflüssen wie Hitze zu schützen.
Wer es versäumt, rechtzeitig die notwendigen Massnahmen zu treffen, macht sich strafbar. Einschlägig ist dabei etwa der eine Busse nach sich ziehende Tatbestand der Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung – allerdings nur dann, wenn noch keine ernsthafte Gefahr für das Wohl der Tiere entstanden ist. Ab jenem Zeitpunkt, in dem das Wohlergehen der Tiere ernsthaft gefährdet ist, gelangt die Vernachlässigung zur Anwendung. Diese gehört zum Tatbestand der Tierquälerei – so auch die Misshandlung und die qualvolle Tötung, die beim effektiven Eintritt von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten beziehungsweise dem Tod eines Tieres greift und eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich zieht.
Warme Temperaturen können auch für Heimtiere zum Problem werden. So beispielsweise besteht für Hunde auf asphaltierten Böden Verbrennungs- und im Innern von Fahrzeugen Erstickungsgefahr. Obwohl allgemein bekannt sein sollte, dass die Temperatur in einem an der Sonne geparkten Auto innert kurzer Zeit stark ansteigt, werden auch im Sommer regelmässig Hunde in Fahrzeugen zurückgelassen. Mehr zum Hitzestress bei Hunden lesen Sie hier: TIR warnt vor Hitzestress bei Hunden: Wenn Autos und Asphalt zur Lebensgefahr werden.