TIR fordert Mindestanforderungen für die Haltungsform der mutter- und ammengebundenen Kälberaufzucht
Werden Kälber mutter- oder ammengebunden aufgezogen, hat dies nicht nur Vorteile für das Tierwohl, sondern auch für die Gesundheit der Kälber. Leider fehlen in der Schweiz bislang jedoch klare Mindestanforderungen für diese tierfreundlichere Haltungsform. Dies führt sowohl zu Wettbewerbsnachteilen in der Landwirtschaft als auch zu einer Irreführung der Konsumierenden. Gemeinsam mit dem Verein Cowpassion, der Fachstelle MuKa und der globalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN fordert die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine Standardisierung der sogenannten MAGKA. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und echte Tierwohlleistungen zu fördern.
26.06.2025
Der Detailhandel reagiert zwar zunehmend auf das steigende Interesse seiner Kundschaft an einer tierfreundlicheren Milchproduktion. Allerdings wird der Begriff "mutter- oder ammengebundene Aufzucht" teils auch zur Anpreisung von Milchprodukten verwendet, bei denen Kälber nur wenige Tage oder mit stark eingeschränktem Kontakt zur Mutter beziehungsweise Amme gehalten und/oder in einem besonders ungünstigen Moment vom Muttertier getrennt werden. Derartige Praktiken entsprechen nicht den Erwartungen der Konsumierenden und können sogar zusätzliches Tierleid sowie einen erhöhten Antibiotikaverbrauch verursachen.
Die mutter- und ammengebundene Kälberaufzucht geht mit deutlichen Einkommenseinbussen für die entsprechenden Betriebe einher, weshalb ihre Milch zwangsläufig mit höheren Kosten verbunden ist. Die aktuelle Unschärfe zwischen tatsächlichen Tierwohlleistungen und lediglich minimalen Kuh-Kalb-Kontakten ist für konsequent tierfreundlich produzierende Betriebe existenzbedrohend.
Wesentliche Mindestanforderungen an MAGKA-Systeme sind eine Mindestsäugezeit von drei Monaten für alle Kälber, uneingeschränkter Kontakt zwischen Kuh und Kalb während dieser Zeit sowie die direkte Milchaufnahme am Euter ohne Zufütterung via Eimer. Darüber hinaus soll eine schrittweise Trennung vom Muttertier frühestens ab der 13. Lebenswoche beginnen, wobei sowohl für Kühe als auch für Kälber Rückzugsräume geschaffen werden müssen. Auch die Anzahl der Jungtiere pro Amme soll klar definiert werden, um eine optimale Betreuung und Versorgung der Kälber zu gewährleisten und die Kühe nicht zu überfordern. Darüber hinaus sollte die Haltung sämtlicher auf einem Betrieb geborenen Kälber – sowohl weibliche wie auch männliche Tiere – diesen Standards entsprechen. Nur so wird Klarheit für die Konsumierenden geschaffen und das Tierwohl nachhaltig verbessert.
Gemeinsam mit dem Verein Cowpassion, der Fachstelle MuKa und der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hat die TIR ein Kurzgutachten zur entsprechenden Thematik ausgearbeitet und publiziert. Dieses soll als Gesprächsgrundlage im Austausch mit Entscheidungsträgern dienen und helfen, die Forderungen umzusetzen.