Der Frühling belebt die Natur – und unsere vier Wände
Die Tage werden länger und wärmer, die Fenster und Türen bleiben vermehrt offen – und Insekten sowie andere ungebetene Gäste finden den Weg in unsere Wohnungen und Häuser. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erklärt, wie man sie tierschutzgerecht wieder loswird.
25.04.2025
Alljährlich ab April erhalten die TIR-Räumlichkeiten Ameisenbesuch. Über den Balkon und die Hausmauern finden Sie ihren Weg in die Bibliothek, von wo aus sie sich in der Küche auf Nahrungssuche begeben. Umgehend müssen die Teammitglieder alles Essbare in Tupperware oder im Kühlschrank verstauen. Sämtliche Oberflächen sind restlos von Krümeln und anderen Überresten zu befreien und penibel sauber zu halten. Mit Geduld und Disziplin unsererseits ziehen sich die Ameisen aufgrund der erfolglosen Nahrungssuche von selbst wieder zurück.
Vom Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln rät die TIR in solchen Situationen ab, weil diese den betroffenen Tieren grosses Leid zufügen. Zudem bleiben giftige Rückstände entsprechender Mittel auf Oberflächen zurück, wo sie durch kontaminierte Nahrungsmittel, Atemwege oder Hautkontakt in unseren, aber auch in den Organismus unserer Haustiere gelangen können.
Nicht nur aus Gründen des Individualtierschutzes sollten Ameisen nicht getötet werden – sie sind überdies wertvolle Nützlinge für die Natur und erfüllen eine Vielzahl wichtiger Aufgaben. Sie tragen beispielsweise zur Zersetzung von toten Tieren und Pflanzenresten bei und führen so dem Boden wichtige Nährstoffe zu. Auch sind sie natürliche Schädlingsbekämpfer, indem sie andere Insekten oder deren Larven fressen – darunter auch Schädlinge wie Raupen, Blattläuse oder Käferlarven.
Ein weiteres saisonales Phänomen betrifft insbesondere Katzenhalter. Durch das wärmere Wetter sind Mäuse wieder vermehrt ausserhalb ihrer Bauten unterwegs und finden auf der Suche nach Vorräten oder via Katzenschnauze nicht selten den Weg in die heimische Stube. Auch wenn sich das Einfangen der Tiere häufig als schwierig gestaltet, sollten hierfür keinesfalls Totfallen verwendet werden. Diese sind zwar im Handel erhältlich, ihre Anwendung ist jedoch verboten. Das Tierschutzgesetz (TSchG) untersagt unter anderem die qualvolle oder mutwillige Tötung eines Tieres. Weil niemand einem Tier ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste zufügen darf, ist das Töten nur dann erlaubt, wenn es schmerzlos – und somit unter fachgerechter Betäubung – erfolgt. Darüber hinaus sind einige Mäusearten geschützt, weshalb ihre Tötung allein schon deswegen mit bis zu 20'000 Franken Busse bestraft werden kann.
Seit dem 1. April 2025 dürfen in der Schweiz überdies keine blutgerinnungshemmenden Rodentizide zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten von Privatpersonen mehr gekauft oder verwendet werden. Bestehende Produkte verlieren ihre Zulassung für den Heimgebrauch. Grund für das begrüssenswerte Verbot sind die erheblichen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt. Die Wirkstoffe führen bei Zielorganismen über eine gestörte Blutgerinnung zu inneren Blutungen und einem verzögerten Sterbeprozess. Antikoagulanzien reichern sich zudem in der Natur an und gefährden durch Sekundärvergiftung zahlreiche Wildtiere wie Füchse, Greifvögel, Igel und sogar Fische. Studien zeigen eine flächendeckende Belastung der Lebensräume in der Schweiz.
Für das tierfreundliche Einfangen von Mäusen eignen sich Lebendfallen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Um zu verhindern, dass die betroffene Maus lange in Angst verharren muss, sollte die Falle nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Ausserdem muss diese ausreichend gross sein, um das Verletzungsrisiko beim Zuschnappen so gering wie möglich zu halten. Gefährlich kann die Falle auch für Haustiere und Kinder werden, weshalb sie ausserhalb ihrer Reichweite aufzustellen ist.
Egal ob Ameise oder Maus, ungebetene Gäste sind am besten so schnell wie möglich mit sanften Methoden nach draussen zu geleiten. Statt auf Bekämpfung oder Elimination ist dabei auf Prävention zu setzen. Als vorsorgliche Massnahme gilt es, Nahrung unzugänglich aufzubewahren, um vierbeinige Besucher gar nicht erst anzulocken.