Der Fall Hefenhofen wird neu verhandelt
Im März 2023 kam der wegen Tierquälerei vorbestrafte und im landesweit bekannten "Fall Hefenhofen" erneut angeklagte Tierhalter U.K. vor dem Bezirksgericht Arbon praktisch ungestraft davon, weil die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise nach Auffassung des Gerichts nicht zulässig seien.
18.03.2025
Nun hat das Obergericht Thurgau entschieden, dass das Beweismaterial zuzulassen und der Fall neu zu verhandeln ist. Die TIR ist sehr erleichtert, dass das Obergericht die Verhältnismässigkeit wieder ins Lot bringt, indem sie - im Gegensatz zur Vorinstanz - den rechtlichen Ermessensspielraum nicht einseitig zugunsten des Beschuldigten nutzt und auch die verfassungsmässig verankerten Interessen des Tierschutzes angemessen berücksichtigt.
Der Fall muss nun unter Berücksichtigung des vorhandenen Beweismaterials noch einmal beurteilt werden. Wir bleiben dran und werden den Fall weiter beobachten.