TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im Oktober
Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Oktober beschäftigt sich mit der Frage, welche Vorschriften in Bezug auf die Haltung von Schafen gelten.
06.10.2021
Frage:
«Auf dem Weg zur Arbeit fahre ich jeweils an einem Stall vorbei, aus dem das Geblöke von Schafen zu hören ist. Bislang dachte ich immer, Schafe müssten zwingend Auslauf erhalten. Was schreibt das Tierschutzgesetz über die Schafhaltung vor?»
Antwort von TIR:
Die Tierschutzgesetzgebung verbietet die Stallhaltung von Schafen nicht. Allerdings dürfen die Tiere grundsätzlich nicht angebunden gehalten werden. In Räumen, in denen sich die Schafe überwiegend aufhalten, müssen Tageslicht und ein den Tieren angepasstes Klima herrschen. Zudem muss ihnen ein Liegebereich zur Verfügung stehen, der mit ausreichend geeigneter Einstreu versehen ist. Erlaubt ist auch die Einzelhaltung von Schafen, sofern dem betroffenen Tier zumindest Sichtkontakt zu Artgenossen gewährt wird. Da Schafe ausgesprochene Herdentiere sind, sollten sie aber stets in Gruppen gehalten werden.
Eine dauernde Haltung im Freien ist zulässig, sofern die Tiere nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sind. Werden die Schafe unter solchen Bedingungen nicht eingestallt, muss ihnen ein geeigneter natürlichen oder künstlicher Witterungsschutz zur Verfügung stehen, der allen Tieren gleichzeitig sowohl Platz und Schutz vor Nässe und Wind als auch vor starker Sonneneinstrahlung bietet.
Ausserdem muss ein ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein. Schafe sind zudem mindestens einmal pro Jahr zu scheren. Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass die Dicke des Vlieses an die Witterungsverhältnisse angepasst ist. Bei Tierhaltungen von mehr als zehn Schafen hat die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis zu erbringen. Vom Sachkundenachweis befreit sind Landwirte und Landwirtinnen, da sie bereits über eine fachspezifische Ausbildung für den Umgang mit Nutztieren verfügen.
Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.