TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im September
Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der September beschäftigt sich mit der Frage, welche Vorschriften in Bezug auf Tiertransporte gelten.
03.09.2021
Frage:
«Im Strassenverkehr begegne ich immer wieder Tiertransporten. Gerade im Sommer mache ich mir Gedanken über das Wohlergehen der Tiere. Was schreibt das Tierschutzrecht eigentlich zu den Transportbedingungen von Nutztieren vor?»
Antwort von TIR:
Als Tiertransport bezeichnet man die mit Strassenfahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen oder der Eisenbahn durchgeführte Beförderung lebender Tiere sowie die mit dem Transport direkt in Zusammenhang stehenden Handlungen wie etwa das Ein- und Ausladen der Tiere und deren Aufenthalt in Transportfahrzeugen, -mitteln und -behältern während Fahrtunterbrüchen. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiertransporte stets schonend und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen sind. Tiere dürfen somit nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Sie müssen in geeigneter Weise für den Transport vorbereitet und – soweit nötig – vor dem Transport getränkt und gefüttert werden.
Die Dauer des Transports darf in der Schweiz insgesamt nicht mehr als acht Stunden betragen und umfasst die Fahrzeit inklusive der Fahrunterbrüche. Die Transportdauer wird ab dem Moment gerechnet, zu dem das mit den Tieren beladene Fahrzeug vom ersten Betrieb wegfährt, bis er beim Endbestimmungsort ankommt. Die reine Fahrzeit ab Verladeplatz darf höchstens sechs Stunden betragen.
Nur fachkundige oder ausreichend instruierte Personen dürfen Tiere führen, treiben oder ein und ausladen. Wer Tiere gewerbsmässig transportiert, muss für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden sorgen. Für jeden Tiertransport muss eine Person bezeichnet werden, die für das Wohlergehen der Tiere während des Transports verantwortlich ist. Sowohl die Fahrzeugführer als auch die Tierbetreuer müssen über eine praktische und theoretische Ausbildung verfügen und sich regelmässig fortbilden.
Ein Transport kann für die betroffenen Tiere, insbesondere für stressempfindliche Arten und Individuen, sehr belastend sein. Missstände wie zu geringe Transportflächen, gefährliche Rampen oder der Einsatz unerlaubter Treibmittel sind insbesondere bei der Beförderung von Schlachttieren immer wieder festzustellen. Die Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzvorschriften im Zusammenhang mit Tiertransporten ist daher besonders wichtig.
Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.