TIR empfiehlt ein "Ja" für die Initiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" im Kanton Graubünden
Am 13. Juni 2021 kommt die Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" vor das Bündner Stimmvolk. Die Initiative des Vereins Wildtierschutz Schweiz hat zum Ziel, die Jagd im Kanton Graubünden an neue Entwicklungen wie die Rückkehr des Wolfes, Veränderung der Umwelt oder Verhaltensveränderungen von Wildtieren anzupassen und humaner auszugestalten. Die TIR empfiehlt den Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Annahme der Vorlage.
17.05.2021
1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen sind generell zu schützen.
2. Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten.
3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.
4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.
5. Im Amt für Jagd und Fischerei, sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.
6. Bei der Ausübung der Jagd gelten Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.
7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Ab 2016 darf ausschliesslich bleifreie Munition verwendet werden.
8. Kinder bis zu zwölf Jahren dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.
Schon bevor über sie abgestimmt wird, hat die Initiative offenbar einiges ins Rollen gebracht. So wurden die Forderungen Nr. 2 und Nr. 7 unterdessen bereits teilweise in die Bündner Jagdgesetzgebung aufgenommen; es wurde ein weitgehendes Verbot der Fallenjagd, die Einführung der jagdlichen Schiesspflicht sowie grundsätzlich bleifreie Kugel- und Schrotmunition eingeführt. Der Grosse Rat des Kantons Graubünden empfiehlt dem Stimmvolk dennoch, die Initiative abzulehnen.
Die bereits 2014 vom Verein Wildtierschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" kommt nach einem langen Rechtsstreit um deren Gültigkeit nun am 13. Juni 2021 vor das Bündner Stimmvolk. Die TIR unterstützt die Vorlage. Ihrer Ansicht nach sind das Fangen und Töten von Wildtieren generell weder zeitgemäss noch ethisch vertretbar. Da die Ausübung der traditionsreichen Jagd in der Gesellschaft allerdings toleriert wird, sollte diese in jedem Fall tierschutzkonform und so human wie möglich ausfallen. Die in der Initiative formulierten Forderungen überschneiden sich teilweise mit Ansprüchen, die die TIR an die Jagdausübung stellt, beispielsweise dem Alkoholkonsumverbot oder der Verwendung bleifreier Munition. Verlangt wird lediglich ein respektvoller Umgang mit Wildtieren bei der Jagd, womit sich gerade die Jägerschaft unter dem Begriff der Waidgerechtigkeit stets profiliert. Entsprechende Anpassungen in der Bündner Jagdgesetzgebung könnten grosse Signalwirkung auf die restliche Schweiz haben. Die TIR empfiehlt den Bündner Stimmberechtigten daher, bei der kantonalen Volksabstimmung am 13. Juni 2021 ein Zeichen für die Wildtiere zu setzen und mit Ja zu stimmen.