TIR-Kalender 2020 – Tierschutzrechtliche Frage im März
Der beliebte TIR-Kalender 2020 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, son-dern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der März beschäftigt sich mit der Frage, was nach einem Unfall mit einem Wildtier zu tun ist.
16.03.2020
"Auf dem Weg zur Arbeit ist mir plötzlich ein Hase vor das Auto gesprungen. Leider habe ich nicht mehr ausweichen können und es ist zu einem Zusammenstoss gekommen. Ich bin sofort ausgestiegen, doch der Hase ist offensichtlich verletzt über das Feld geflüchtet. Wie hätte ich mich in diesem Fall verhalten müssen?"
Antwort von TIR:
Rasches Handeln nach einem Unfall entscheidet über das weitere Schicksal eines verletzten Tieres. Der Unfallverursacher ist nach dem Strassenverkehrsgesetz verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck zu sichern, weil die eigene Sicherheit und jene der anderen Verkehrsteilnehmer Priorität haben. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter beziehungsweise Jagdaufseher oder aber die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Die Po-lizei bietet wenn nötig die erforderlichen Spezialisten auf, um verletzte Tiere zu pflegen, ihnen allenfalls den Gnadenschuss zu geben oder tote Tiere fachgerecht zu entsorgen.
Wird ein Wildtier bei einer Kollision getötet, hat dies in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen. Wer seiner Meldepflicht nachkommt, muss deshalb keine Busse befürchten.
Zu beachten ist weiter, dass Motorfahrzeugversicherungen den bei einem Tierunfall entstandenen Schaden nur übernehmen, wenn dieser korrekt gemeldet wurde. Das heisst, dass vor Ort unbedingt ein Unfallprotokoll zu erstellen ist, in dem der Unfallhergang so genau wie möglich geschildert wird. Das Protokoll ist mit einer Skizze des Unfallorts, allfälligen Fotos oder Zeugenaussagen zu versehen und vom Wildhüter oder von einem Polizeibeamten unterzeichnen zu lassen.
Unfälle mit Tieren können vermieden werden, wenn man Wildwarnschilder beachtet und über Land sowie in Wohngegenden besonders aufmerksam und angepasst fährt. Viele Wildtiere sind in der Nacht aktiv, weshalb dann die Geschwindigkeit zusätzlich gedrosselt und der Strassenrand stets im Auge behalten werden sollte.
Sie können den Kalender in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.