TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im Dezember
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Dezember beschäftigt sich mit der Frage, ob Tiere ständig im Freien gehalten werden dürfen.
13.12.2019
"Nicht weit von unserem Wohnhaus entfernt stehen Pferde das ganze Jahr über auf einer Weide. Ihnen steht weder ein Unterstand zur Verfügung noch befinden sich auf der Weide Bäume, die Schatten oder Windschutz bieten würden. Ist dies erlaubt?"
Antwort von TIR:
Das Leben draussen ist für die Tiere einerseits bereichernd, anderseits besteht die Gefahr, dass ihre Anpassungsfähigkeit überfordert wird. Deshalb verbietet das Tierschutzrecht, Tiere über längere Zeit extremer Witterung schutzlos auszusetzen, und schreibt vor, dass Tierhaltende für den notwendigen Schutz von Tieren, die sich der Witterung nicht anpassen können, sorgen müssen.
So ist Tieren, die ständig im Freien gehalten und bei extremen Bedingungen nicht eingestallt werden, ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung zu stellen, der allen gemeinsam gehaltenen Tieren gleichzeitig Platz sowie Schutz vor Nässe, Wind und starker Sonneneinstrahlung bietet. Zudem muss ein ausreichend grosser, trockener Liegeplatz vorhanden sein.
Die Stärke der Belastung durch extreme Witterung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlagsmenge, Windstärke oder Intensität der Sonneneinstrahlung.
Neben dem Witterungsschutz muss auf der Weide für alle Tiere der Gruppe ausreichend Futter vorhanden sein. Der Tierhalter ist zudem verpflichtet, den Gesundheitszustand und das Wohlergehen der Tiere täglich zu kontrollieren, insbesondere den Allgemeinzustand und das Auftreten von Verletzungen, Lahmheiten oder Krankheiten. Stehen Geburten an oder sind Neugeborene vorhanden, müssen die Tiere mindestens zweimal täglich kontrolliert werden.
Die TIR freut sich, für das Jahr 2020 erneut einen Tierschutzrechtskalender mit wunderschönen Tieraufnahmen und zahlreichen Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen präsentieren zu dürfen. Der Kalender eignet sich auch hervorragend als Weihnachtsgeschenk. Mit dem Kauf eines Exemplars verschönern Sie nicht nur Ihre vier Wände, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung unserer wichtigen Tierschutzarbeit. Sie können den Kalender in unserem Webshop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.