TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im Juni
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Juni beschäftigt sich mit dem Schutz der Tierwürde.
05.06.2019
"Ich habe gehört, dass das Tierschutzgesetz die Würde des Tieres ausdrücklich schützt. Was bedeutet das genau und wann ist ein Eingriff in die Tierwürde strafbar?"
Antwort von TIR:
Die Aufnahme des Schutzes der Tierwürde in die Schweizer Tierschutzgesetzgebung ist von grundlegender Bedeutung. Definiert wird die Würde als Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Die Anerkennung ihres Eigenwerts verlangt, dass Tiere nicht im Interesse des Menschen, sondern vielmehr um ihrer selbst willen in ihren artspezifischen Eigenschaften, Bedürfnissen und Verhaltensweisen zu achten und zu respektieren sind.
Der Schutz der Tierwürde stellt eine der tragenden Säulen des Tierschutzrechts dar. Die Achtung der Würde geht dabei weit über das Verbot des Zufügens von Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten hinaus und schützt Tiere insbesondere auch vor Erniedrigung, vor Eingriffen in ihr Erscheinungsbild oder ihre Fähigkeiten und vor übermässiger Instrumentalisierung. Die Missachtung der Tierwürde gilt als Tierquälerei und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Die Tierwürde ist jedoch nicht absolut und vor sämtlichen menschlichen Eingriffen geschützt. Laut Tierschutzgesetz liegt eine strafrechtlich relevante Würdemissachtung erst dann vor, wenn der entsprechende Eingriff nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Bei der Beurteilung, ob die Würde des Tieres missachtet wurde, ist daher stets eine Güterabwägung zwischen den Nutzungsinteressen des Menschen und den Schutzinteressen des Tieres vorzunehmen.
Der Tierschutzrechtskalender kann in unserem Webshop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellt werden.