TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im April
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der April widmet sich der Frage "Was schreibt das Tierschutzgesetz über die Haltung von Katzen vor?".
15.04.2019
"Ich möchte mir endlich eine Katze anschaffen. Da so viele Tiere im Tierheim ein neues zu Hause suchen, werde ich auf jeden Fall eine Katze aus dem Tierheim holen. Was habe ich aber von Gesetzes wegen bei der Katzenhaltung zu beachten?"
Antwort von TIR:
Jeder Tierhalter – und damit auch der Halter einer Katze – ist dazu verpflichtet, den Bedürfnissen seines Tieres in bestmöglicher Weise gerecht zu werden. Er hat für das körperliche und psychische Wohlergehen des Tieres zu sorgen und ist dafür verantwortlich, dass dieses von Schmerzen, Leiden, Schäden, und Ängsten verschont bleibt und seine Würde auch nicht in anderer Weise missachtet wird. Wer Tiere hält oder betreut, muss sie zudem angemessen ernähren, pflegen und beschäftigen sowie ihnen eine artgerechte Unterkunft bieten.
Neben diesen allgemein gültigen Vorschriften sieht die Tierschutzgesetzgebung für die Haltung von Katzen nur wenige spezielle Vorschriften vor. Diese betreffen vor allem den Haltungsraum und dessen Mindestfläche. Gesetzlich festgehalten ist zudem, dass Katzen Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten wie Kletter- und Kratzgelegenheiten sowie erhöhte Ruheflächen benötigen. Für jedes Tier muss schliesslich ein eigenes Kotkistchen zur Verfügung stehen, wobei die Büsis natürlich selber darüber entscheiden, welches Kistchen sie benutzen wollen. Bei Gruppen ab 6 Katzen genügt ein Kotkistchen für jeweils zwei Tiere, sofern es mehrmals täglich gereinigt wird oder die Katzen Auslauf ins Freie haben.
Während höchstens drei Wochen ist auch die Haltung in einem sogenannten Einzelgehege, für das geringere Mindestmasse gelten als für normale Gehege, zulässig. Zu denken ist hierbei etwa an die ersten Tage im Tierheim, in denen die Katze das grössere Gehege oftmals noch nicht nutzt, oder an die ersten beiden Wochen beim Säugen, in denen die Mutterkatzen bei ihren Welpen bleiben. Katzen, die in solchen Einzelgehegen gehalten werden, müssen sich an mindestens fünf Tagen pro Woche auch ausserhalb der Unterkunft bewegen können. Zuchtkater dürfen zwischen den Deckeinsätzen nicht in Einzelgehegen gehalten werden.
Bei sämtlichen Bestimmungen des Tierschutzrechts handelt es sich um Minimalanforderungen für den Umgang mit Tieren. Verantwortungsbewusste Tierhaltende gehen weit über diese hinaus, um ihren Tieren ein möglichst artgerechtes Leben zu bieten.
Sie können den Kalender in unserem Webshop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.