TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im März
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der März widmet sich der Frage "Wo kann ich Tierschutzverstösse melden?".
13.03.2019
"Auf meinem gestrigen Spaziergang kam ich an einem See vorbei. Dort beobachtete ich, wie Jugendliche eine Entenfamilie mit Steinen bewarfen. Ein Entenjunges wurde dabei verletzt. Ich war so perplex, dass ich einfach weitergegangen bin. Nun habe ich ein schlechtes Gewissen. An wen kann ich mich wenden, um diesen Vorfall zu melden?"
Antwort von TIR:
Viele Menschen fühlen sich unsicher oder hilflos, wenn sie Zeuge eines Tierschutzdelikts werden. Vorwände, um nicht einzuschreiten, gibt es viele: Man hat den Vorfall nur zufällig beobachtet, kennt die Beteiligten nicht oder will sich nicht einmischen. Tierquälereien sind aber keine Privatangelegenheit und dürfen auf keinen Fall ignoriert werden.
Für die Durchsetzung des Tierschutzrechts sind die
kantonalen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Wenn man
Zeuge eines Tierschutzverstosses wird, sollte man sich stets an die
Behörde des Ortes wenden, an dem der Vorfall beobachtet wurde. In
welchen Fällen der kantonale Veterinärdienst und wann die Polizei zu
benachrichtigen ist, hängt vor allem von der Art der Handlung und der
Dringlichkeit des Einschreitens ab.
Die Überwachung von Haltung, Zucht und Handel von Tieren obliegt den kantonalen Veterinärdiensten. Beobachtungen von allfälligen Gesetzesverstössen in diesen Bereichen sollten daher in erster Linie dort gemeldet werden. Stellt der Veterinärdienst bei einer Routine- oder einer aufgrund einer Meldung veranlassten Kontrolle einer Tierhaltung tatsächlich eine Rechtswidrigkeit fest, leitet er die erforderlichen Massnahmen ein, um den betroffenen Tieren unmittelbar zu helfen und den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen.
In gewissen Fällen wendet man sich als Zeuge eines Tierschutzverstosses jedoch am besten direkt an die Polizei. Dies gilt insbesondere, wenn sich Tiere in unmittelbarer Lebensgefahr befinden. Zu denken ist etwa an Fälle, bei denen man beobachtet, wie ein Tier misshandelt wird, oder in denen für die Rettung eines Tieres in fremde Rechtsgüter eingegriffen und beispielsweise ein überhitztes Auto aufgebrochen werden muss, um einen darin eingeschlossenen Hund vor dem Tod durch Hitzestau zu bewahren.
Tierquälereien sind keine Privatangelegenheiten. Ein beherztes und der Situation angepasstes Eingreifen von Augenzeugen hilft den betroffenen Tieren am schnellsten und wirkungsvollsten. Dabei sollte man sich aber nicht selber in Gefahr bringen, sondern im Zweifelsfall unverzüglich die Polizei alarmieren.
Sie können den Kalender in unserem Webshop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.