TIR enttäuscht: Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Motion von Doris Fiala für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen
Im Juni 2018 konnten die Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection – NetAP und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen mit über 115'000 Unterschriften dem Parlament einreichen. Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) stützte das Anliegen in der Folge mit ihrer am 29. November 2018 eingereichten Motion "Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen". Nun hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. Februar die Ablehnung der Motion empfohlen. Die TIR ist enttäuscht über die Haltung des Bundesrats und kritisiert die Stellungnahme.
22.02.2019
Die im Frühling 2016 von den Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection (NetAP) und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) lancierte Petition hat von Seiten des Tierschutzes und der Bevölkerung breite Unterstützung erhalten. Am 12. Juni 2018 konnte die von über 150 Tierschutzorganisationen mitgetragene Forderung nach einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen mit 115’567 Unterschriften dem Parlament in Bern überreicht werden. Die FDP-Nationalrätin Doris Fiala hat das Anliegen der Petition von Beginn an unterstützt. Mit ihrer Motion "Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen" stärkt sie das Anliegen der beiden Tierschutzorganisationen. Am 20. Februar hat der Bundesrat nun die Ablehnung der Motion empfohlen. Seine Argumente stützten sich insbesondere auf das vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 3. Oktober 2018 veröffentlichte Dokument "Fragen und Antworten zu Kastration von Freigänger-Katzen und zu Mikrochips". In einem gemeinsamen Schreiben haben NetAP und die TIR zum BLV-Papier bereits im vergangenen Dezember umfassend kritisch Stellung genommen.
Die beiden Organisationen kritisieren insbesondere das Argument des BLV bzw. des Bundesrats, wonach die Kastration von Freigänger-Katzen keinen Einfluss auf die Streunerpopulation hätte. In der Schweiz leben zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen (inkl. Landwirte) ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV). Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, ist für deren Halter aber praktisch unmöglich.
Die Streunerproblematik ist mit viel Tierleid verbunden. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Kolonien auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von
Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten
oder nicht ausreichend Nahrung finden. Die unkontrollierte Vermehrung
von Katzen führt ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte
Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder ausgesetzt werden. Insbesondere
in ländlichen Gebieten werden unerwünschte Katzenwelpen zudem teilweise
immer noch ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet.
Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Entsprechend bildet die Kastration von Freigänger-Katzen entgegen der Meinung des Bundesrats und des BLV eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen zu kurz.
Trotz der Ablehnungsempfehlung durch den Bundesrat hoffen die beiden Tierschutzorganisationen hoffen nun, mithilfe des öffentlichen Drucks, der von der Petition ausgeht, sowie mit der von Frau Fiala eingereichten Motion das Parlament zur Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung zu bewegen, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, bevor sie den Tieren Freilauf gewähren.
Weitere Informationen:
- Homepage zur Petition
- Motion "Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen" (18.4119)
- Stellungnahme NetAP und TIR zum BLV-Dokument "Fragen und Antworten zu Kastration von Freigänger-Katzen und zu Mikrochips"
- TIR-Informationsflyer "Kastrieren statt töten"
- Medienmappe "Übergabe der Petition "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz"
- Newsmeldung vom 30.3.2016: NetAP und Tier im Recht fordern eine Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen – jetzt unterzeichnen!
- Newsmeldung vom 12.6.2018: Petitionsübergabe in Bern: "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen"
- Newsmeldung vom 4.10.2018: Welttierschutztag: NetAP und TIR wenden sich mit einem offenen Brief an den Bundesrat
- Newsmeldung vom 3.12.2018: TIR erfreut: Nationalrätin Doris Fiala reicht Motion für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ein