TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im Februar
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Februar ist dem Thema "Wildtiere" gewidmet.
06.02.2019
"Neulich habe ich gelesen, dass ich für die private Haltung gewisser Wildtiere eine Bewilligung benötige. Wann genau gilt denn ein Tier als Wildtier?"
Antwort von TIR:
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Wildtieren in der Regel die in freier Natur lebenden Tiere, vor allem Jagdwild wie Rehe, Gämse oder Hirsche. Die Tierschutzgesetzgebung fasst den Begriff hingegen bedeutend weiter: Als Wildtier gilt danach jedes Wirbeltier, das kein Haustier ist. Für die Unterscheidung ist dabei der Grad der Domestikation massgebend. Als Haustiere gelten gemäss Tierschutzrecht domestizierte Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (ausgenommen exotische Arten), Yaks, Wasserbüffel, Lamas und Alpakas, Hauskaninchen, -hunde und -katzen, Haustauben sowie Hausgeflügel wie Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse oder Enten. Verschiedene Arten leben zwar teilweise schon seit langer Zeit unter menschlicher Obhut, sind
Wildtiere sind somit das Gegenstück zu den Haustieren. Sie sind nicht domestiziert worden und in ihren Verhaltensweisen und ihrer Fortpflanzung daher vom Menschen weitgehend unbeeinflusst geblieben. Wildtiere leben in der freien Natur, werden aber auch in Zoos, Tier- und Wildpärken sowie auch immer mehr als landwirtschaftliche Nutztiere oder privat als Heimtiere gehalten.