TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im Januar
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Januar ist dem Thema "Tier keine Sache" gewidmet.
25.01.2019
"Ich habe gelesen, dass Tiere im Schweizer Recht seit einigen Jahren nicht mehr als Sachen gelten. Weshalb ist es dann immer noch möglich, Tiere zu kaufen und zu verkaufen?"
Antwort von TIR:
Tatsächlich galten Tiere im Schweizer Recht noch bis ins neue Jahrtausend hinein als Sachen. Dies wurde aber zu Recht immer mehr als stossend empfunden. Die Mensch-Tier-Beziehung hat sich im Vergleich zu früher stark gewandelt, sodass der Objektstatus von Tieren dem Empfinden und den Wertvorstellungen unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht wurde. Folgerichtig wurde 2003 ein Grundsatzartikel ins Zivilgesetzbuch (ZGB) aufgenommen, der ausdrücklich festhält, dass Tiere keine Sachen sind. Für Tiere ist eine dritte Kategorie geschaffen worden: Sie gelten heute auch in rechtlicher Hinsicht ganz einfach als Tiere.
Umgangssprachlich ist zwar immer wieder von "Tierrechten" die Rede. Da Tiere jedoch keine eigentlichen Rechte haben, ist dieser Ausdruck aus juristischer Sicht zumindest in Europa nicht korrekt. Immerhin werden Tieren aber Interessen und Ansprüche zuerkannt, beispielsweise auf eine tiergerechte Haltung, Pflege und Behandlung oder auf den Schutz ihres Wohlergehens und ihrer Würde.
Der Ausdruck "Tierrechte" ist ein ethisches und rechtsphilosophisches Konzept, das sich bislang aber zumindest in Europa noch in keiner Rechtsordnung durchgesetzt hat. Eigentliche Rechte, die auch klag- und durchsetzbar waren, kommen Tieren in europäischen Rechtssystemen bis heute nicht zu.