Teilrevision der Verordnungen im Veterinärbereich – TIR reicht Stellungnahme ein
Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2016 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnungen im Veterinärbereich, wozu auch die Tierschutzverordnung zählt, eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist endete am 7. Februar 2017. Tier im Recht (TIR) reichte eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen ein und nutzte zugleich die Gelegenheit der Teilrevision, um auf teilweise seit langer Zeit diskutierte Problembereiche hinzuweisen.
10.02.2017
TIR begrüsst jene Änderungsvorschläge, die Klarheit in Bezug auf Begriffe in den Verordnungstexten schaffen wollen, sowie die grundlegende Tendenz, gewisse Bestimmungen strenger zu gestalten und auch neue Regelungen einzuführen, die die betreffenden Tiere besser schützen. Erfreut ist TIR etwa über die Einführung eines Verbots von Streichelzoos an Veranstaltungen für bestimmte Tierarten.
In vielen Bereichen erachtet TIR die vorgeschlagenen Änderungen jedoch als zu wenig weitgehend. Insbesondere fordert TIR ein Verbot des Imports von tierquälerischen Produkten. Zu denken ist dabei etwa an Pelz, Stopfleber, Froschschenkel und Reptilienleder. Es ist in höchstem Masse inkonsequent, die Schweiz als Land mit hohen Tierschutzstandards zu vermarkten, tierquälerische Produkte jedoch in grossen Mengen zu importieren. Nicht im Entwurf des Bundesrats enthalten ist auch die wichtige Forderung des Tierschutzes nach einem Importverbot für lebende Hummer zu Speisezwecken, weil Lebendtransporte insbesondere für im Wasser lebende Tiere mit immensem Stress und einer erheblichen Verletzungsgefahr verbunden.
Für die TIR nicht nachvollziehbar ist im Weiteren die weiterhin vorgesehene Beschränkung des Geltungsbereichs auf Wirbeltiere, Panzerkrebse und Kopffüsser. Dies überrascht vor allem vor dem Hintergrund der medial verschiedentlich zitierten Verlautbarung des BLV und des EDI, wonach der Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes neu auch auf Schrimps ausgeweitet werden solle, die – wie Panzerkrebse – zu den Zehnfusskrebsen gehören und erwiesenermassen empfindungsfähig sind.
Zu bedauern ist ausserdem das Fehlen konkreter Massnahmen, wie der Bund seiner seit Jahren bestehenden Förderungspflicht von Alternativmethoden zu Tierversuchen deutlich besser nachkommen könnte. Insgesamt wurden 2015 in der Schweiz 682'333 Tiere in Versuchen eingesetzt, was gegenüber dem Vorjahr sogar eine Zunahme von 75'828 Tieren bedeutet. Die empfohlenen Verordnungsänderungen zur Förderung des 3R-Prinzips resp. zum Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden beschränken sich dennoch lediglich auf das Einsetzen von Tierschutzbeauftragten in diesem Bereich.
Erheblichen Verbesserungsbedarf sieht die TIR auch in Bezug auf die Bestimmungen zum Umgang mit Nutztieren und deren Haltung. Die Leistungszucht beeinträchtigt das Wohlergehen und die Gesundheit von Tieren erheblich. In Haltungen auftretende Probleme müssen zudem in ihrer Ursache behoben werden. Die Haltungsbedingungen sind demnach an das jeweilige Tier anzupassen, nicht umgekehrt.
Die aktuelle Tierschutzverordnung stellt den nachvollziehbaren Versuch dar, zahlreiche Interessen verschiedener Gruppen miteinander zu verbinden. Die dabei eingegangenen Kompromisse verstossen jedoch in verschiedenen Bereichen gegen wichtige Grundsätze des Tierschutzgesetzes und höhlen den Schutz des Wohlergehens und der Würde von Tieren in vielerlei Hinsicht grundlegend aus. Die TIR wird sich daher auch weiterhin beharrlich für einen besseren und konsequenteren juristischen Tierschutz stark machen.
Neben Änderungen zur Tierschutzverordnung stehen auch Bestimmungen der Tierseuchenverordnung, der Tierschutzausbildungsverordnung, der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten und der Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren zur Diskussion.
Die vollständige Stellungnahme der TIR an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie hier.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zur Revision der Tierschutzverordnung
- Weitere Verordnungen in Vernehmlassung: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/rechts-und-vollzugsgrundlagen-blv/vernehmlassungen-blv.html