TIR fordert Erlass eines Importverbots für tierquälerisch erzeugte Produkte
Der Ständerat behandelt heute die Motion von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) für ein Importverbot tierquälerisch erzeugter Produkte. Stimmt auch er dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für ein Importverbot verschiedener Handelswaren wie beispielsweise Pelzerzeugnisse, Stopfleber oder Froschschenkel ausarbeiten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hofft auf ein Ja der kleinen Kammer zu diesem dringend notwendigen Entscheid.
29.11.2017
Die TIR bedauert die Ablehnungsempfehlung der Ständeratskommission zutiefst: Eine Deklarationspflicht greift zu kurz, weil sie nicht verhindert, dass weiterhin tierquälerisch erzeugte Produkte in der Schweiz verkauft oder gehandelt werden. Ein Importverbot dient demgegenüber direkt dem Tierwohl. Was hierzulande mit Rücksicht auf das Wohlergehen und die Würde von Tieren verboten ist, darf aus ethischen Gründen konsequenterweise auch nicht im Ausland in Auftrag gegeben und importiert werden.
In Bezug auf tierquälerisch erzeugte Pelzwaren hat eine rechtliche Analyse der TIR ergeben, dass ein Importverbot sowohl mit den Regeln der WTO als auch mit sämtlichen weiteren Verpflichtungen der Schweiz gegenüber Handelspartnern vereinbar ist. Nach Auffassung der TIR müsste die Ausnahmebestimmung der WTO auf zahlreiche weitere tierquälerisch hergestellte Produkte anwendbar sein. Welche Waren konkret unter das Verbot fallen, wäre aber anhand der jeweiligen rechtlichen Grundlagen im Einzelfall zu prüfen.
Die Schweiz könnte mit einem entsprechenden Importverbot ein starkes Zeichen setzen. Im Rahmen der Alliance Animale Suisse forderten Animal Trust, Wildtierschutz Schweiz und die TIR den Ständerat mit Schreiben vom 22.11.2017 auf, den Tatsachen ins Auge zu sehen und die wirtschaftlichen Aspekte endlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verantwortung der Zukunft, dem Tier und dem eigenen Gewissen gegenüber zu betrachten. Das Schreiben finden Sie hier.