Zoophilie-Fall im Kanton Aargau – TIR-Geschäftsleiter Dr. Gieri Bolliger in der Sendung TalkTäglich auf Tele M1
Ein unbekannter Täter hat im aargauischen Fricktal in einem Stall sexuelle Handlungen an einem Kalb vorgenommen. Das verletzte Jungtier musste von einem Tierarzt behandelt werden. Der Vorfall war Thema der gestrigen Sendung "TalkTäglich" auf Tele M1. Gäste waren der Psychologe Thomas Spielmann und der Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Dr. Gieri Bolliger. In der Sendung wurden insbesondere die psychologischen Aspekte und die rechtliche Einordung von sexuell motivierten Handlungen an Tieren diskutiert.
07.03.2017
In Obermumpf im Kanton Aargau hat sich in der Nacht auf Sonntag ein Unbekannter Zugang zu einem Stall verschafft und sich sexuell an einem Kalb vergangen. Die Verletzungen des Tieres wurden am Morgen danach durch den Bauern entdeckt. Im Stall fand die Polizei einen Gurt, der wohl vom Täter stammen dürfte. Der Vorfall war Thema in der gestrigen Ausgabe der Sendung TalkTäglich auf Tele M1. Zur Gesprächsrunde eingeladen waren der Psychologe Thomas Spielmann und der TIR-Geschäftsleiter Dr. Gieri Bolliger. Diskutiert wurde insbesondere über die Motivlage solcher Täter und über die rechtliche Einordung von sexuell motivierten Handlungen an Tieren (Zoophilie). Gieri Bolliger hat 2011 ein Buch zum Thema veröffentlicht (Band 8 der TIR-Schriftenreihe «Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung»).
Der aktuelle Fall zeigt, dass Zoophilie zur Realität unserer
Gesellschaft gehört. Trotzdem wird das Thema öffentlich kaum
wahrgenommen und sowohl in der Gesellschaft als auch von den
Strafverfolgungsbehörden weitgehend tabuisiert.
Die
TIR-Straffalldatenbank enthält gerade einmal 81 Zoophilie-Fälle aus 35
Berichtsjahren. Nur in seltenen Fällen kommt es tatsächlich zu einer
Verurteilung. Oftmals bleibt der Täter unbekannt oder das Verfahren wird
mangels Beweisen eingestellt. Die TIR geht daher von einer enormen
Dunkelziffer aus. Kommt es zu einer Verurteilung, schöpfen die
Strafverfolgungsbehörden den möglichen Strafrahmen nicht annähernd aus:
Obwohl eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
ausgesprochen werden könnte, werden sexuell motivierte Handlungen mit
Tieren in der Praxis in der Regel mit einer bedingten Geldstrafe
(Ersttäter) und einer Busse von ein paar hundert Franken bestraft.
Ziel
der TIR ist es, Gesellschaft und Behörden für das Thema weiter zu
sensibilisieren, damit Täter konsequent bestraft und künftige Vorfälle
wie in Obermumpf verhindert werden können.
Weitere Informationen:
- Tierwelt Nr. 11 vom 16.3.2017: Interview mit Gieri Bolliger zum Thema Zoophilie
- 20 Minuten vom 9.3.2017: "Sex mit Tieren ist ein weit verbreitetes Phänomen"
- 20 minutes vom 9.3.2017: "Zoophilie: un phénomène largement répandu"
- 20 minuti vom 9.3.2017: "Il sesso con gli animali? Più comune di quel che si pensa"
- Sendung TalkTäglich vom 7.3.2017 mit Gieri Bolliger
- Basellandschaftliche Zeitung vom 7.3.2017: "Der Kalbschänder von Obermumpf ist eine tickende Zeitbombe"
- Zoophilie nachschlagen im TIR-Tierschutzrechtslexikon