Jetzt kommt der Sommer: Lassen Sie Ihren Hund nicht im Auto zurück!
Obwohl allgemein bekannt sein sollte, dass die Temperatur in einem an der Sonne geparkten Auto innert kurzer Zeit stark ansteigt, werden im Sommer regelmässig Hunde in Fahrzeugen zurückgelassen. Solche Situationen können für die betroffenen Hunde qualvoll oder gar tödlich enden. Ihre Halter haben zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
22.06.2016
Wer sein Tier in einer solchen Situation zurücklässt, handelt nicht nur gedankenlos, sondern verstösst auch gegen das Tierschutzrecht und macht sich wegen Tierquälerei strafbar. Dabei kommt insbesondere der Tatbestand der Misshandlung beziehungsweise jener der qualvollen Tötung in Betracht. Tierquälerei strafbar. Dabei kommt insbesondere der Tatbestände der der Misshandlung beziehungsweise jener der qualvollen Tötung in Betracht.
Wer auf einen Hund in einem überhitzten Fahrzeug aufmerksam wird, sollte
zunächst versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Ist dies innert
nützlicher Frist nicht möglich, ist die Polizei oder die Feuerwehr zu
alarmieren, die das Tier mit geeigneten Werkzeugen befreien kann.
Besteht bereits akute Lebensgefahr für den Hund, kann natürlich nicht
mehr abgewartet werden, bis der Tierhalter oder die Polizei eintrifft.
In diesem Fall sind Drittpersonen befugt, das Auto – aber natürlich nur
soweit nötig – zu beschädigen, um das Tier zu befreien. Der Tierretter
kann sich in einer solchen Situation darauf berufen, im mutmasslichen
Sinne des Tierhalters gehandelt zu haben – rechtlich wird dabei von
einer sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag gesprochen. Der
Tierhalter wird den durch die Beschädigung entstandenen finanziellen
Schaden folglich selber tragen müssen.
Nach der Befreiung sollte
das Tier umgehend in den Schatten gebracht und mit ausreichend Wasser
versorgt werden. Als Sofortmassnahme hilft das Benetzen mit Wasser.
Weitergehende Behandlungen sind dem Tierarzt zu überlassen.