Stress und Angst am 1. August – TIR bittet um Rücksichtnahme für die Tiere
Feuerwerk gehört zur Tradition der 1. August-Feier. Für zahlreiche Heim-, Nutz- und Wildtiere bedeuten die lauten Knallkörper aber erheblichen Stress und Panik. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bittet daher um Zurückhaltung beim Einsatz von Feuerwerkskörpern.
30.07.2015
Insbesondere angebundene oder in Räumlichkeiten eingesperrte Tiere haben keine Möglichkeit, sich dem Lärm zu entziehen. Etliche Tiere verfügen über ein weit ausgeprägteres Gehör als der Mensch und erleben Knallgeräusche deshalb wesentlich intensiver. Neben dem oftmals unbemerkten Tierleid sind zudem jedes Jahr gravierende Unfälle durch aufgeschreckte Tiere zu verzeichnen, bei denen Mensch und Tier zu Schaden kommen können.
Um die Angst des eigenen Tieres während der 1. August-Feier zu lindern,
ist es ratsam, den Abend gemeinsam mit dem Tier zu verbringen, sich aber
möglichst natürlich zu verhalten, um den Stress des Vierbeiners nicht
ungewollt zu verstärken.
Abgedunkelte Räume und sanfte Radio- oder Fernsehgeräusche können dazu beitragen, dass Knalleffekte weniger stark wahrgenommen werden. Unbedingt vermieden werden sollten Spaziergänge oder das Gewähren von Freilauf nach dem Eindämmern der 1. Augustnacht. Hunde können durch unerwartetes Knallen in Panik geraten, die Ferne suchen und möglicherweise in ihrem verstörten Zustand den Heimweg nicht mehr finden.
Verschiedene Gemeinden weisen ihre Einwohner mittels Medienmitteilungen und Merkblättern nicht nur auf Sicherheitsaspekte, sondern auch auf die grosse Belastung für Tiere und Umwelt hin. Die TIR bittet alle Gemeindeverantwortlichen, es diesen Positivbeispielen gleich zu tun und aktiv zur Sensibilisierung der Bevölkerung beizutragen. Im Handel sind übrigens auch Feuerwerkskörper erhältlich, die ohne übermässige Knalleffekte auskommen.