TIR erfreut: Ständerat stimmt Importverbot für Robbenprodukte zu
2011 reichte Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) die Motion "Importverbot für Robbenprodukte" ein. Diese verlangt, dass die Schweiz die Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie den Handel mit solchen verbietet. An seiner gestrigen Sitzung hat der Ständerat dem Vorstoss nun zugestimmt.
17.09.2014
Nachdem der Nationalrat bereits im Jahr 2011 der Motion des Walliser SVP-Nationalrats Oskar Freysinger über ein Importverbot für Robbenprodukte zustimmte, verlangte der Ständerat die Sistierung des Anliegens bis zum endgültigen Entscheid der Welthandelsorganisation WTO zum EU-Handelsverbot für Robbenprodukte aus dem Jahre 2009. Dieses war von Kanada und Norwegen angefochten worden, weil es ihrer Meinung nach gegen internationale Handelsbestimmungen verstossen würde.
Nachdem bereits der Dispute Settlement Body der WTO die EU-Regelung in erster Instanz in den zentralen Punkten für zulässig erklärt hatte, hat der im Anschluss von Kanada und Norwegen angerufene Appellate Body diese Ansicht im vergangenen Mai in zweiter und letzter Instanz bestätigt.
Das WTO-Gremium hielt in seinem wegweisenden Entscheid ausdrücklich fest, dass Tierschutzanliegen zu den Belangen der öffentlichen Sittlichkeit ("public morals") zählen und somit als Rechtfertigung für Massnahmen zur Beschränkung des internationalen Handels prinzipiell infrage kommen (siehe Newsmeldung vom 23. Mai 2014).
Gestützt auf dieses Urteil änderte der Ständerat die Motion dahingehend
ab, dass für die Schweiz die gleichen Regeln gelten müssen, wie sie die
EU aufgrund des WTO-Entscheids beschliessen wird. An ihrer gestrigen
Sitzung hat die kleine Kammer nun der angepassten Fassung des Vorstosses
zugestimmt. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat, der
seinerseits über die vom Ständerat angenommene Version befinden muss.
Die
TIR begrüsst den Entscheid des Ständerats und zuversichtlich, dass die
Motion auch im Nationalrat Zustimmung erhalten wird. Sie hat bereits
2009 in einem Rechtsgutachten die Vereinbarkeit eines Pelzimportverbots
mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nachgewiesen (siehe
Newsmeldung vom 29. April 2009; das Gutachten ist 2011 als Band 4 der
TIR-Schriftenreihe erschienen) und ist erfreut darüber, dass ihre
Argumentation nun von den WTO-Instanzen im Wesentlichen gestützt wird.
Die TIR ist überzeugt, dass das Urteil des Appellate Body einen
wichtigen Meilenstein für den internationalen Tierschutz markiert und
hofft, dass es insbesondere auch den Gesetz- beziehungsweise den
Verordnungsgeber der Schweiz veranlasst, die bisherige Zurückhaltung bei
Handelsrestriktionen aus Tierschutzgründen abzulegen.