TIR begrüsst Urteil des UNO-Gerichts betreffend Walfang-Verbot
Japan soll es künftig verboten sein, im Südpolarmeer Wale zu jagen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied gestern, dass die Jagd auf die Meerestiere unrechtmässig sei, da sie gegen ein Moratorium von 1986 verstosse. Das Urteil hat bindende Wirkung, eine Berufung ist nicht möglich.
01.04.2014
Der Internationale Gerichtshof hat gestern in Den Haag entschieden, dass Japan im Südpolarmeer die Jagd auf Wale einstellen muss. Japan hat sich auf die Ausnahmeregel berufen, wonach Walfang erlaubt sei, solange er der Wissenschaft diene. Dieses Argument wurde jedoch vom Gerichtshof zurückgewiesen. Mit einer Fangquote von etwa 1000 Walen pro Jahr sei die Zahl der getöteten Tiere unverhältnismässig hoch, so der Gerichtshof.
Das Urteil geht auf eine im Jahre 2010 eingereichte Klage zurück. Damals hatte Australien Japan beschuldigt unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Forschung das internationale Verbot von 1986 zu umgehen und die kommerzielle Jagd auf Grosswale weiterzuführen.
Zweifelsfrei ist das Walfang-Verbot im Südpolarmeer ein grosser Schritt
in die richtige Richtung. Allerdings sind die japanischen Fischer nicht
die einzigen, die bis heute kommerziellen Walfang betreiben. Auch Island
und Norwegen beteiligen sich noch immer an der kommerziellen Jagd unter
Berufung auf ihre jahrhundertealten Traditionen. Diese Staaten sind
jedoch nicht an den Entscheid des Gerichthofs gebunden, da er sich
ausschliesslich an Japan richtet.
Die TIR hofft dennoch, dass durch dieses längst überfällige Urteil ein Zeichen gesetzt wurde und es nicht nur bei diesem Etappensieg bleibt.