Kritische Stellungnahme der TIR zur Teilrevision der Raumplanungsverordnung in Bezug auf den Bereich Pferdehaltung
Im August dieses Jahres hat der Bundesrat den Entwurf für eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV) vorgelegt, der auch wichtige Neuerungen bezüglich der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone vorsieht. Bis zum 30. November hatten interessierte Kreise Zeit, Stellung zu nehmen. Aus Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) verfehlt der Entwurf nicht nur das eigentlich angestrebte Ziel, die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone zu erleichtern, sondern würden die geplanten Änderungen sogar zu einer Verschärfung der Situation führen.
04.12.2013
Im Jahr 2004 startete Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS) mit einer parlamentarischen Initiative den Versuch, die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone zu vereinfachen. Fast 10 Jahre später verabschiedete das Parlament eine entsprechende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Danach dürfen bestehende Betriebe, die nach dem Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) als landwirtschaftliche Gewerbe gelten, in der Landwirtschaftszone Bauten und Anlagen zur Pferdehaltung errichten, sofern sie das nötige Futter mehrheitlich selber produzieren können.
Im August legte der Bundesrat einen Entwurf zur Teilrevision der RPV, in deren Rahmen die Neuerungen des RPG näher konkretisiert werden sollen, vor. Der Entwurf hat in der Pferdeszene grossen Unmut hervorgerufen. Auch die TIR weist in ihrer Stellungnahme auf verschiedene Mängel hin.
Gemäss bundesrätlichem Entwurf ist geplant, dass die im RPG erwähnten landwirtschaftlichen Gewerbe auch in der Landwirtschaftszone Allwetterausläufe für die Pferdehaltung und Plätze zur Nutzung von Pferden errichten dürfen. Von der neuen Regelung profitieren jedoch nur sehr wenige pferdehaltende Landwirtschaftsbetriebe, da nur gerade einmal 10 Prozent von ihnen die Anforderungen an ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des BGBB erfüllen. Darüber hinaus birgt die betreffende Bestimmung aufgrund ihrer unklaren Formulierung aber vor allem die Gefahr, dass sämtliche Pferdehaltungen auf Betrieben, die nicht über den Status eines landwirtschaftlichen Gewerbes verfügen, künftig als in der Landwirtschaftszone zonenwidrige Hobbytierhaltungen eingestuft werden.
Für zahlreiche landwirtschaftliche Pferdezuchten, die nach aktueller
Rechtslage als zonenkonform gelten, würde sich die rechtliche Situation
dadurch massiv verschärfen. Da der Entwurf auch vorsieht, dass
Hobbytierhaltungen künftig nur noch zwei Pferde – beziehungsweise in
begründeten Ausnahmefällen vier Grosspferde respektive sechs Ponys –
umfassen dürfen, hätten auch die betroffenen Pferdezuchten ihren
Tierbestand entsprechend zu reduzieren. Dies würde bedeuten, dass
mehrere Tausend Pferde umplatziert werden müssten.
Eine solche
Verschärfung der Situation für viele landwirtschaftliche Betriebe sowie
für zahlreiche Hobbytierhaltungen wäre weder im Sinne der Initiative
Darbellay noch entspräche sie dem Willen des Gesetzgebers oder Sinn und
Zweck der neuen RPG-Bestimmungen. Die TIR hofft daher, dass ihre
Verbesserungsvorschläge bei der Überarbeitung des Entwurfs
Berücksichtigung finden werden. Lesen Sie hier die vollständige
Stellungnahme.