TIR bedauert Abschuss von M13
Gestützt auf einen Entscheid der Bündner Behörden und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ist der Bär M13 am Dienstagmorgen im Bündner Südtal Puschlav von Jägern getötet worden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über diesen Beschluss und empfindet das Handeln der Behörden als übereilt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob kein milderes Mittel zum Schutz der Bevölkerung zur Verfügung gestanden hätte.
20.02.2013
Wie heute bekannt geworden ist, wurde der Bär M13 am Dienstagmorgen im Bündner Südtal Puschlav auf Anordnung der Bündner Behörden und des BAFU von Jägern erlegt. Die TIR ist enttäuscht über das Vorgehen der Behörden und der Ansicht, dass der Abschuss voreilig angeordnet wurde. M13 hatte sich Menschen gegenüber in keiner Weise aggressiv verhalten. Entsprechend wären mildere Mittel als der direkte Abschuss zu prüfen gewesen. Insbesondere hätten die Vergrämungsaktionen intensiviert und ausgeweitet werden können.
Weiter empfindet die TIR die Verfügungspraxis der Bündner Behörden aus juristischer Sicht als höchst problematisch. Gestützt auf das sogenannte "Konzept Bär" ist es den Kantonen möglich, einem allfälligen Rekurs gegen eine Abschussverfügung die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Unter dieser Voraussetzung kann die Tötung des Risikobären unverzüglich vollzogen und die entsprechende Verfügung am folgenden Tag publiziert werden.
Wie im Fall von M13 ist die Prüfung der Rechtmässigkeit des Abschusses
also nur noch rückwirkend möglich, was auch aus tierschützerischer Sicht
bedenklich ist
Die TIR hätte sich eine fundierte Auseinandersetzung der Behörden mit
der Raubtierthematik gewünscht. Immer häufiger kommt es zwischen den
Lebensräumen von Mensch und Tier zu Überschneidungen. Die Problematik
wird durch gezielte Abschüsse von Raubtieren nicht gelöst, sondern
lediglich verschoben. Eine solche Praxis ist aus ethischer Sicht nicht
vertretbar.