Kritische Stellungnahme der TIR zur Pelzdeklarationsverordnung
Im Juli dieses Jahres hat der Bund seinen Entwurf für eine Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten vorgelegt. Interessierte Kreise hatten bis gestern Montag die Möglichkeit, sich zu diesem zu äussern. Aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist der Entwurf in verschiedener Hinsicht stark verbesserungswürdig.
25.09.2012
Die TIR ist der klaren Meinung, dass Pelze und Pelzerzeugnisse aus tierquälerischer Produktion nicht in die Schweiz gelangen sollten und hält ein entsprechendes Importverbot daher für dringend geboten. In einem gemeinsam mit dem WTO-Spezialisten Dr. iur. Nils Stohner verfassten Rechtsgutachten hat sie bereits 2009 nachgewiesen, dass eine solche Massnahme auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere jene, die sich aus dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) ergeben, vereinbar wäre (Nils Stohner/Gieri Bolliger, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4). Der Vorstoss von Ständerätin Pascale Bruderer (SP/AG) für ein solches Importverbot wurde jedoch bedauerlicherweise im März 2011 vom Ständerat abgelehnt (siehe Newsmeldung vom 1.3.2011).
Vor diesem Hintergrund begrüsst die TIR, dass nun zumindest eine Deklarationspflicht eingeführt werden soll, um dem Konsumenten zu ermöglichen, sich bewusst für oder gegen Pelzerzeugnisse beziehungsweise bestimmte Herstellungsarten zu entscheiden. Das Parlament hatte sich 2009 für eine entsprechende Motion von Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) ausgesprochen. Der Bundesrat hat seinen Entwurf zur Verordnung, in der die Deklaration geregelt werden soll, im Juli dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt. Bis gestern Montag hatten Interessierte Kreise Gelegenheit, allfällige Verbesserungsvorschläge zu anzubringen.
Aus der Sicht der TIR enthält der bundesrätliche Entwurf einige
schwerwiegende Mängel. In ihrer ausführlichen Stellungnahme kritisiert
sie insbesondere, dass gewisse bei der Deklaration geforderte Angaben zu
wenig klar beziehungsweise zu wenig aussagekräftig sind. Auch die
vorgesehene Bestimmung, wonach bei Produkten, die aus mehr als drei
Fellen bestehen, nur die drei mit dem grössten Fellanteil deklariert
werden müssen, läuft der Bestrebung, dem Kunden eine bewusste
Kaufentscheidung zu ermöglichen, klar zuwider.
Die TIR hofft im
Sinne des Tierschutzes, dass ihre Verbesserungsvorschläge bei der
Überarbeitung des Verordnungsentwurfs berücksichtigt werden. Lesen Sie
hier die vollständige Stellungnahme.
- Stellungnahme der TIR zur Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten
- Entwurf zur Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung)