Schweiz importiert jährlich 10'000 Tonnen Schweinefleisch aus nicht artgerechter Haltung. TIR unterstützt Petition von KAGfreiland
Schweizer Grossverteiler und die Gastronomie importieren jedes Jahr über 10'000 Tonnen Schweinefleisch aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland und Italien. Die Bedingungen, unter denen die Tiere dort gehalten werden, wären in der Schweiz in vielerlei Hinsicht tierschutzrechtswidrig. So beispielsweise werden männliche Ferkel in diesen Staaten standardmässig ohne Betäubung kastriert.
16.05.2011
Viele Grossverteiler geben in ihren Richtlinien Bekenntnisse zu Ethik und Respekt vor Tieren ab oder halten gar fest, keine Produkte ins Sortiment aufzunehmen, die auf tierquälerische Weise gewonnen wurden. Wie ein in Zusammenarbeit mit KAGfreiland entstandener TV-Bericht von 10vor10 zeigt, bieten sie ihren Kunden dennoch ausländisches Fleisch von Schweinen an, die unter Bedingungen gehalten werden, die in der Schweiz klare Verstösse gegen das Tierschutzrecht darstellen würden.
So werden etwa in Deutschland und Italien Muttersauen permanent und ohne Einstreu auf sogenannten Vollspaltenböden in Kastenständen (Käfige, die gerade einmal die Grösse eines Schweinekörpers aufweisen) gehalten, in denen sie sich nicht einmal drehen können. Ausserdem werden den männlichen Ferkeln ohne Schmerzbetäubung die Hoden entfernt, um zu verhindern, dass deren Fleisch später den typischen Ebergeruch erhält. All dies entspricht in diesen Staaten der gängigen und legalen Praxis.
Wer Schweine hierzulande derart behandelt, hat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Indem den Kunden solche nach schweizerischen Massstäben rechtswidrig hergestellte Produkte angeboten werden, wird das Tierschutzrecht unterlaufen und das Leiden der Tiere somit nicht gestoppt, sondern lediglich ins Ausland verlagert. Durch eine inländische Nachfrage werden zudem betreffende Produktionsformen in den jeweiligen Staaten sogar finanziell gefördert. Deshalb ist von den Grossverteilern und der Gastronomie dringend zu fordern, auf den Import entsprechender Waren zu verzichten.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt daher auch die Petition "Stopp Import-Schweinerei" von KAGfreiland.
Auch wenn die Kastration von Ferkeln ohne vorgängige Betäubung in der
Schweiz seit 2010 endlich verboten ist, ist festzuhalten, dass auch die
hierzulande geltenden tierschutzrechtlichen Minimalstandards den
Schweinen keineswegs ein "glückliches Leben" garantieren.
Schweinefleisch aus Schweizer Produktion kann deshalb ebenfalls nicht
bedenkenlos konsumiert werden. Besonders schwer wiegt etwa, dass den
Tieren kein Auslauf im Freien gewährt werden muss. Für Schweine zwischen
85 und 110 Kilogramm beispielsweise sieht die Tierschutzverordnung
(TSchV) zudem eine Mindestfläche von nicht einmal einem Quadratmeter pro
Tier vor. Buchten für Mastschweine, die vor 1997 errichtet worden sind,
dürfen ausserdem noch bis 2018 auf den für die Tiere äusserst
unangenehmen Vollspaltenböden ausgestattet sein.
Bio-Betriebe
verpflichten sich, bei der Tierhaltung über gewisse gesetzliche
Minimalstandards hinauszugehen. 2009 wurde allerdings nur rund gerade
ein Prozent (!) aller Schweizer Schweine auf Bio-Betrieben gehalten.